Gemeinderat: Aufstellungsbeschluss für die Gebiete Höfleberg und Viertelberg / Mehrheit dafür

Von Claudius Eberl

Die Schonacher Gemeindeverwaltung legte dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren für die Gebiete Höfleberg und Viertelberg vor.

Schonach. Die Gebiete Höfleberg und Viertelberg, so erklärte Bürgermeister Jörg Frey, sollen im vereinfachten Verfahren, das dem Abrunden der städtebaulichen Situation sowie der Schaffung von Wohnraum dient, ohne Umweltprüfung, durchgeführt werden. Allerdings, so betonte Frey, müssen beide Verfahren bis zum 31. Dezember diesen Jahres förmlich eingeleitet werden, weil im neuen Jahr eine eventuelle Abschaffung dieser erst vor ein paar Jahren geschaffenen Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens droht. Der Satzungsbeschluss ist dann bis 31. Dezember 2021 zu fassen.

Gebiet Höfleberg

Das Gebiet Höfleberg umfasst den Großteil des Flurstücks 183 und hat die Größe von rund 21 150 Quadratmetern. Im Norden grenzt der Bebauungsplan Schillerstraße an, im Osten verläuft der Höflebergweg, der im Zuge der Wohnbebauung verbreitert werden soll. Südwestlich befinden sich Wiesen, im nördlichen Teil der Abgrenzung befindet sich ein Biotop, welches im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gesichert werden soll.

Gebiet Viertelberg

Das Gebiet Viertelberg umfasst die Flurstücke 100/3, 100, 110/5, 111 und 113 ganz oder teilweise und hat eine Größe von 15 180 Quadratmetern. Im Norden grenzt das Gebiet an das Café Berghüsli und ein Waldgebiet, im Osten verläuft der Holzeckweg, südlich grenzt die Wohnbebauung entlang der Johann-Peter-Hebel Straße an und im Westen befinden sich Wiesen.

Der Bürgermeister stellte klar, dass dies erst die Aufstellungsbeschlüsse seien, ein Bebauungsplan mit allen Details würde später gefasst werden. Zu klären sei auch, so Frey, welche Maßnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Vorrang haben soll.

Petra Hettich (FWV) merkte an, dass im Gebiet Höfleberg ein Biotop eingeschlossen sei. "Wer pflegt das dann?" Außerdem hatte sie gehört, dass bereits jetzt Probleme mit dem Wasserdruck in der Schillerstraße bekannt seien. "Das Gebiet befindet sich ja nochmals weiter oben", stellte sie fest. Frey erklärte, dass der Eigentümer – in dem Fall die Kirche – für die Pflege des Biotops zuständig sei. Auf jeden Fall, so merkte er an, soll es erhalten bleiben. Bezüglich des Wasserdrucks wisse man Bescheid. Werde man das Gebiet erschließen, müsste man auf jeden Fall eine Druckerhöhungsanlage installieren. "Das würde den Wasserdruck auch in der Schillerstraße immens erhöhen."

Gerhard Kienzler (OGL) bemängelte, dass man die Aufstellungsbeschlüsse nun sehr schnell durchziehen wolle. Er zeigte sich sicher, dass er Paragraf 13 b Baugesetzbuch, der eben das vereinfachte Verfahren regelt, auch im nächsten Jahr Bestand haben werde. Er wollte lieber etwas langsam machen und noch einige Dinge klären. Etwa, ob tatsächlich neue Baugebiete und wenn ja in dieser Größe nötig seien. "Wir haben etliche Baulücken im Dorf, die könnten zuerst geschlossen werden".

Frey sagte Kienzler zu, dass man vor dem Planverfahren alle Besitzer von unbebauten Bauplätzen anschreiben und fragen werde, ob die Plätze eventuell in den nächsten fünf Jahren zum Verkauf, auch an die Gemeinde, zur Verfügung stehen würden. "Wenn wir so zehn bis 20 Bauplätze bekommen würden, hätten wir keine Not", so Frey. Mehr sogar: man würde dann Kosten sparen, weile keine Erschließung erfolgen müsste. Aber: Die Grundstücke seien halt im Privatbesitz, man könne keinen Druck ausüben.

"Glauben Sie mit, wir machen das nicht aus Spaß, sondern weil Bedarf herrscht", führte Frey weiter aus und betonte nochmals, dass es hier rein um den Aufstellungsbeschluss gehe. "Ob wir später tatsächlich das ganze Gebiet bebauen, ist etwas anderes." Nur größer als die Fläche im Aufstellungsbeschluss gehe nicht, kleiner dagegen schon.

Der Vorteil des vereinfachten Verfahrens sei, so antworte Frey auf die Anfrage von Christian Kuner (OGL), dass man dieses in kürzerer Zeit durchziehen könne und vor allem weniger Gutachten brauche. "Das spart uns Geld." "Kosten, die am Ende dann nicht auf den Bauwilligen abgewälzt werden müssen", ergänzte Herbert Rombach (CDU).

Katrin Kimmig (OGL) sah es dagegen als kontraproduktiv an, Grundstücksinhaber anzuschreiben und dann aber gleich ein neues Baugebiet zu planen. "Andere Möglichkeiten haben wir nicht – ich betone nochmals, die Grundstücke sind im Privatbesitz."

Kuner verwies hier auf Möglichkeiten des Gesetzgebers, vor allem die Grundsteuer C. "Die wird aber nicht vor 2025 kommen", erinnerte Frey, stimmte aber mit Kuner überein, dass man die Inhaber solcher Baulücken durch hohe Grundsteuerlast tatsächlich unter Druck setzen könne.

Rombach merkte noch an, dass es seiner Meinung nach gar nicht so erstrebenswert sei, wenn ein Haus am anderen stehe, also alle Baulücken geschlossen werden würden. "Und ich würde wetten, dass sich auf solchen Flächen mehr ökologisch Leben abspielt als auf einer landwirtschaftlich genutzten."

Speziell zum Gebiet am Viertelberg regte Kuner an, dass man hier nicht das ganze Gebiet erschließen sollte, sondern vor allem den Bereich Richtung Holzeckweg. Dort könnte man neue Bauplätze und auch Baulücken erschließen und endlich die Straße ausbauen. Das sei durchaus eine Alternative, gab Frey zu. Allerdings müsse man in dem Gebiet mit drei Grundstücksbesitzern verhandeln. Mit einem sei man sich einig, die anderen beiden würden zu hohe Preise verlangen. "Und einem davon gehört ausgerechnet das Grundstück dort". Insgesamt verschließe man sich aber auch nichts, wenn man den Aufstellungsbeschluss für das gesamte Gebiet angehe.

Getrennte Abstimmung

Beide Themen wurden getrennt abgestimmt. Frey ergänzte die Beschlüsse dahingehend, dass die Gemeinde alle Inhaber eines unbebauten Grundstücks anschreiben und dessen Verfügbarkeit anfragen würde.

Der Aufstellungsbeschluss für den Höfleberg wurde bei drei Gegenstimmen der Offenen Grünen Liste (OGL) beschlossen.

Beim Viertelberg stimmten sieben Ratsmitglieder mit ja, zwei Räte (FWV) und die OGL stimmten dagegen. Damit kann die Gemeindeverwaltung nun darangehen, die Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.