Infolge der Trockenheit des laufenden Jahres wird sich wohl so mancher in Schönwald überlegen, ob er anstelle eines Wannenbads lieber eine kurze Dusche nimmt – zumal für 2019 eine Gebührenerhöhung droht. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Wasser- und Abwassergebührenerhöhung rückwirkend nicht gesetzeskonform / 2019 geplant

Noch in einer vorausgehenden Sitzung hatte der Gemeinderat auf die Anhebung der Wasser- und Abwassergebühren rückwirkend ab Januar 2018 verzichtet, da Kämmerer Harald Hafner derzeit intensiv mit zwei Aufgaben betraut ist: Der Aufstellung des Haushalts 2019 und der Umstellung von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung.

Schönwald. Nun, in jüngster Sitzung, wurde über den so genannten Ankündigungsbeschluss gesprochen. Hafner zeigte einmal mehr dem Schönwälder Gemeinderat auf, dass eine rückwirkend geltend gemachte Gebührenerhöhung für Wasser und Abwasser nur dann rechtens ist, wenn den Bürgern rechtzeitig vor der geplanten nachträglichen Erhöhung, mitgeteilt wird, dass sie mit einer Gebührenerhöhung rechnen müssen. "Im Falle einer Erhöhung rückwirkend ab Januar 2019 würde es dem Gesetz nach reichen, wenn wir dies zum 31. Dezember veröffentlichen", so der Kämmerer der Gemeinde.

Dies allerdings sei aus verschiedenen Gründen nicht möglich, daher wolle er dies nun bereits, wie in jedem Jahr, rechtzeitig vor allen weiteren Schritten in seinem Ressort vornehmen. Wenn dann die relevanten Zahlen für 2018 vorliegen, werde man eine Kalkulation erstellen und die Gebühren entsprechend dieser neu berechnen.

"Mit einer Erhöhung im nächsten Jahr muss gerechnet werden, schließlich haben wir intensiv in die Wasserversorgung investiert. Und wie wichtig und richtig es war, dass wir uns an die Furtwanger Quellen angeschlossen haben, war schon in diesem Sommer spürbar", betonte auch Bürgermeister Christian Wörpel.

So lautete der Beschluss: "Der Bevölkerung von Schönwald wird mitgeteilt, dass auf Grund der eingeleiteten Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung eine rückwirkende Gebührenanhebung ab Januar 2019 erforderlich werden kann. Um genaue Grundlagen für diese Kalkulation zu haben, werden auf 31. Dezember diesen Jahres die Abschlussarbeiten schnellstens vorgenommen und sodann wird die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebührenrückwirkend auf den 1. Januar 2019 beschlossen."

"Wenn es eine Minderung wäre, müssten wir diese nicht vorher beschließen", schmunzelte Hafner nach der einstimmigen Abstimmung des Gemeinderats für diesen Ankündigungsbeschluss – der im Übrigen kaum vor dem Ende der Sommerferien geltend gemacht wird, wie die Vergangenheit zeigt.