So hätten sich die Kunden von O2 auch über den Jahreswechsel die Verbindung gewünscht: bestes Netz. Leider traf dies auf Schönwald und Teile St. Georgens nicht zu. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Defekt legt O2-Netz vom 27. Dezember bis 7. Januar lahm

Schönwald/St. Georgen (hjk). Das O2-Netz im Bereich Schönwald und Teilen St. Georgens hat einige Tage lang massive Probleme aufgewiesen: "Der gewünschte Teilnehmer ist derzeit nicht erreichbar." Diese Ansage hören derzeit viele Menschen, die versuchen, einen O2-Kunden anzurufen.

Seit dem 27. Dezember bestand das Problem im O2-Netz. Kurze Unterbrechungen seien zwar drin, doch in der Regel war es den Kunden des Anbieters nicht mehr möglich, mobil zu telefonieren. Auch die Nutzung des Internets funktionierte bei Smartphone-Besitzern nicht mehr.

Der Mobilfunk-Netzbetreiber Telefónica kämpfte angeblich mehr als einer Woche lang mit der Störung im O2-Netz, Abhilfe schien offensichtlich nicht möglich.

"Es kommt derzeit zu Einschränkungen an einer Richtfunkantenne im Großraum St. Georgen. Aufgrund sicherheitstechnischer Gegebenheiten vor Ort verzögert sich die Wiederherstellung des Sendebetriebs. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an einer Lösung. Unsere oberste Priorität liegt darauf, schnellstmöglich den Service wieder vollumfänglich anzubieten. Unsere Kundenbetreuung bietet in Absprache mit den betroffenen Kunden", wurde von offizieller Stelle verlautbart.

Pressereferentin Carolin Eckert erklärte auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, dass sich die Antenne in unmittelbarer Nähe einer Windkraftanlage befinde. Daher müsse diese aus Sicherheitsgründen erst abgeschaltet werden. Die Richtfunkantenne befindet sich in Schonach im Gewann Viertelberg, ganz nahe bei einer Windkraftanlage.

Erst am späten Nachmittag des 7. Januar konnte Entwarnung gegeben werden: "Voller Empfang ist wieder gegeben".

Normalerweise würden Richtfunkantennen – selbst wenn sie direkt am Mast eines Windrads angebracht seien – so verbaut, dass eine Wartung jederzeit möglich ist – auch ohne, dass die Windkraftanlage dazu abgeschaltet werden muss. So jedenfalls lautete eine entsprechende Auskunft seitens eines Mitbewerbers.

Wie der Schwarzwälder Bote in Erfahrung brachte, sollen den betroffenen Kunden für die Zeit des Netzausfalls die Grundgebühren erstattet. werden – jedoch nicht automatisch, sondern lediglich auf Antrag.

Die Erstattung könne jedoch per Post, per Anruf aus dem Festnetz oder aber nun wieder auch per Mobilfunknetz oder Internet beantragt werden, heißt es beim Mobilfunk-Netzbetreiber.