Eigenbetriebe: Satzung wird verabschiedet

Schönwald. Die Paragrafen IV der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie III, Absatz 2 des Gesetzes über Eigenbetriebe einer Gemeinde sehen vor, dass Eigenbetriebe in einer Satzung darstellen, welchen jeweiligen Gegenstand der Eigenbetrieb vertritt und wie der Name des Eigenbetriebs lautet.

Darüber hinaus gibt die Satzung Auskunft über die jeweiligen Zuständigkeiten, eventuelle Betriebsleitungen und ein Stammkapital. Da die Gemeinde sich, wie es in der Präambel der Betriebssatzung der "Nahwärmeversorgung Schönwald im Schwarzwald" heißt, in Sachen Umwelt- und Klimaschutz vorbildhaft zu Erneuerbaren Energien engagiert, verstehe sie es als kommunale Aufgabe, eine langfristig preisstabile Versorgung mit ökologischer und regenerativer Energie zu fördern, die zugleich den Ansprüchen an eine hohe Versorgungssicherheit gerecht werde.

Daher wurde nun die Satzung vorgestellt und verabschiedet. Angelehnt an die Satzung des Eigenbetriebs Trinkwasserversorgung, sieht sie vor, keinen Betriebsleiter zu bestellen, keinen Betriebsausschuss zu stellen, Verwaltungsorgane seien der Gemeinderat und der Bürgermeister.

Die Satzung wurde einstimmig verabschiedet – über das Vertragsrecht wurde später nichtöffentlich beraten. Nach Gemeindeordnung wird bei einer Beschlussfassung darüber in der nächsten öffentlichen Sitzung berichtet.