Bei der BLHV-Kreisversammlung in Schönwald geben (von links) der Triberger Forstamtsleiter Philipp Weiner, Dezernatsleiter Reinhold Mayer, Mitarbeiter Hans-Peter Hummel und Holzverkaufsstellenleiter Michael Mayer auf Anfrage von BLHV-Vorsitzendem Bernhard Bolkart den privaten Waldbesitzern Auskunft über die Veränderungen, die das Rundholz-Kartellverfahren und das novellierte Bundeswaldgesetz an die Forstämter stellen. Foto: Bolkart Foto: Schwarzwälder Bote

Forstverwaltungsreform: Dezernatsleiter Reinhold Mayer: Bis zum Gerichtsurteil im April "ist alles Kaffeesatzleserei"

"Wir müssen uns klug aufstellen", riet Reinhold Mayer, Leiter des Dezernats fünf im Landratsamt, bei der Kreisversammlung des BLHV Villingen in Schönwald zum Vortragsthema Forstverwaltungsreform.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Diese Reform war im Zuge des Rundholz-Kartellverfahrens mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf 2017 notwendig geworden. Gegen das Düsseldorfer Urteil legte das Land Baden-Württemberg Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein, das Urteil wird im April 2018 erwartet. "Bis dahin ist alles Kaffeesatzleserei", meinte Reinhold Mayer.

Dennoch macht sich die Forstbehörde intensiv Gedanken darüber, wie die künftigen Aufgaben und die Betreuung von Kommunal- und Privatwald organisiert werden könnten. Vom interkommunalen Körperschaftsforstamt bis zum Zweckverband mit Tochtergesellschaft reicht die planerische Vorarbeit der Forstbehörde. Sicher ist nur eines, das Einheitsforstamt wird es nicht mehr geben. Wenn 2019 die Änderungen im Bundeswaldgesetz umgesetzt werden, dürfen die Betreuungsangebote des Forstamtes, wie das Auszeichnen oder koordinierte Vollerntereinsätze nur noch kostendeckend geleistet werden.

"Bis Mitte 2019 werden die jetzigen Gebühren stabil bleiben", versicherte er den Landwirten. Lediglich die Beratung der unteren Forstbehörden soll kostenlos bleiben.

Trotzdem, bekräftigte Reinhold Mayer, wolle man soviel wie möglich des alten und sehr bewährten Reviersystems retten. Mit der Auslagerung der Holzvermarktung in die kommunale Holzverkaufsstelle, die der Kreiskämmerei unterstellt ist, ist ein erster Schritt getan. "Das klappt gut", kommentierte er, "und wir haben das gute Miteinander erhalten können."

Das grundsätzliche Beratungs- und Betreuungsangebot in den Revieren soll bleiben, nannte er die zu erwartenden Folgen, das Betreuungsangebot muss kostendeckend arbeiten. Beim Holzverkauf appellierte er für Privatwald und Kommunen an das Solidaritätsprinzip. In Erwartung des BGH-Urteils gelte es, sich klug aufzustellen, so Mayer. "Aber nicht ohne den Privatwald und nicht ohne den BLHV", betonte er die gute Zusammenarbeit.

Ein Kostenbeispiel, das im Rahmen der Betreuung auf den Privatwaldbesitzer zukommen könnte, führte Michael Mayer von der kommunalen Holzverkaufsstelle aus. Von der Auszeichnung im Wald bis zur Abrechnung zahlt der Privatwaldbesitzer derzeit rund 2,50 Euro, künftig muss er zwischen sechs und acht Euro rechnen. Derzeit bestehe beim Land Baden-Württemberg ein Ansinnen, diese Differenz über eine Förderung zu mildern. Damit, daraus machte Reinhold Mayer keinen Hehl, wäre Bürokratie verbunden.

Der BLHV-Kreisvorsitzende Bernhard Bolkart forderte weiterhin eine flächendeckende Beförsterung, die Beibehaltung der intensiven Zusammenarbeit und das Bemühen, die regionalen, kleinen Sägewerke kontinuierlich zu beliefern. Wichtiger als die gemeinsame Holzvermarktung sei die Betreuung des Privatwaldes. Die bald kostendeckenden Betreuungen waren bisher als Anerkennung für die nachhaltigen Gemeinwohlleistungen, die im Wald erbracht wurden, weitgehend vom Land getragen. Künftig kann er sich einen Zusammenschluss mit den Kommunen vorstellen, da sie sich von den jahreszeitlichen Arbeitsschwerpunkten ergänzen könnten. Ein Anfang wäre gemacht, es gäbe jedoch noch viel Gesprächsbedarf, teilte er der Versammlung mit.

Abschließend standen alle Referenten den Vortragsbesuchern für Fragen und Bemerkungen bereit.