Das Wohnhaus in Schönwald, von dem am Samstag eine Dachlawine stürzte und ein achtjähriges Mädchen unter sich begrub, ist einige Meter vom Gehweg entfernt. Foto: Kommert

Betroffene Familie lebt zeitweise im Ort. Verwaltung: Gefahr von Dachlawinen nicht unterschätzen.

Schönwald - Betroffen und erschüttert reagiert die Bevölkerung Schönwalds auf das Unglück am Samstag am alten "Bachhäusle". Ausgelöst durch Tauwetter hatte sich an dem Wohngebäude eine Dachlawine gelöst, als sich ein achtjähriges Mädchen vor dem Haus befand. Das Kind wurde verschüttet und lebensgefährlich verletzt.

Die Familie stamme zwar aus Frankreich, lebe jedoch zeitweise hier und sei Eigentümer einer der Doppelhaushälften, wie Bürgermeisterstellvertreter Adalbert Oehler im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten berichtet. Schönwald nehme an dem tragischen Unglücksfall Anteil, wünsche der betroffenen Familie alles Gute, schließlich sei sie ein Teil der Dorfgemeinschaft. Nicht automatisch jeder vorbeieilende Bürger sei am Samstag im Übrigen gefährdet gewesen, fährt Oheler, der den sich derzeit im Skiurlaub befindlichen Bürgermeister Christian Wörpel vertritt, fort. Das Haus stehe einige Meter zurückgesetzt im "Bachwinkel", wie diese Ecke im Volksmund genannt wird und der Weg vor dem Haus wurde vom Besitzer vom Schnee wohl befreit.

Oehler hofft, dass der eine oder andere Hausbesitzer nach diesem Ereignis sicher etwas besorgter in Richtung seines Daches schauen wird, schließlich seien auf den Dächern des ganzen Ortes dicke Schneehauben zu sehen, auch Eiszapfen könnten bei Tauwetter herunterfallen und Personen zum Verhängnis werden. Bei einem Rundgang durch den Ort habe er am Montagmorgen zwar festgestellt, dass etwa 90 Prozent der Gebäude im Ort mit Schneefanggittern oder Schneestoppern versehen seien. Eine 100-prozentige Sicherheit gebe es jedoch nie.

Wer trägt die Verantwortung?

Wie Hauptamtsleiter Andreas Herdner auf Nachfrage einräumte, sei in der Streusatzung der Gemeinde auch nicht vorgeschrieben, dass man Schneefanggitter auf den Dächern anbringen muss. Das werde seitens der Gemeinde auch nicht kontrolliert. Herdner wies jedoch ebenfalls darauf hin, dass man die Schneelast, schon gar nicht, wenn es reingeregnet hat, unterschätzen dürfe. Man könne nicht immer verhindern, dass sich der Schnee unkontrolliert in Bewegung setzt.

Im konkreten Fall will die Polizei nun durch Ermittlungen herausfinden, ob es einen Verantwortlichen für das Unglück gibt. Wie Dieter Popp vom Polizeipräsidium Tuttlingen mitteilt, werde geprüft, ob man dem Hausbesitzer oder einem Vermieter, der für das Gebäude verantwortlich zeichnet, einen Vorwurf machen könne, dass er die Sicherungspflichten nicht eingehalten hat. Der Zuständige müsse nämlich dafür Sorge tragen, dass niemandem etwas passieren kann. Einem möglichen Schuldigen drohe ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, im Ernstfall, sofern das Kind stirbt, wegen fahrlässiger Tötung.

Etwa zehn Minuten soll das Kind unter den Schneemassen begraben gewesen sein, wie jetzt bekannt wurde. Die Eltern und Ersthelfer hatten das verschüttete Mädchen eigenhändig aus seiner Notlage befreit und Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet. Alarmierte Rettungskräfte versorgten es medizinisch weiter und ließen es mit einem Hubschrauber ins Klinikum nach Villingen-Schwenningen fliegen.

Ob die Achtjährige noch immer in Lebensgefahr schwebt, konnte die Polizei am Montag nicht sagen. Die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Daher erhält die Polizei in einem solchen Fall vom Krankenhaus nur Nachricht, wenn der Patient gestorben ist. Deshalb wertet es Polizei-Pressesprecher Dieter Popp als ein gutes Zeichen, "dass es noch keine Neuigkeiten aus dem Klinikum gibt."