Die Feuerwehr hat gegenüber den ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften eine Fürsorgepflicht. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Satzung neu formuliert. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Satzung für die Ruhezeitregelung neu formuliert

Schönwald. Der Schönwälder Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung für die neue Feuerwehrsatzung. Die bis dahin gültige Version vom Juli 2012 musste für die Ruhezeitregelung nach Nachteinsätzen in Teilen neu formuliert werden.

Hauptamtsleiter Andreas Herdner änderte weitere Formulierungen der Mustersatzung, die der Gemeindetag zur Verfügung stellte, die auf Schönwald einfach nicht zutreffen.

Hinsichtlich der Ruhezeiten besagt die neue Satzung, dass die Feuerwehrmänner bei einem Nachteinsatz im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr an diesem folgenden Tag für dieselbe Zeit der Einsatzdauer von Arbeit und Dienstleistung freizustellen sind. "So ein Einsatz zehrt", erläuterte Bürgermeister Christian Wörpel, so dass eine Arbeitspause Sinn mache.

Zwei Stunden im Nachteinsatz, zwei Stunden später zur Arbeit gehen – Freie Wähler-Gemeinderat Dirk Fehrenbach erkundigte sich genau nach der Regelung, zumal das Arbeitsrecht eine elfstündige Pause zwischen den Arbeitseinsätzen festschreibt. "Dazu gibt es gar nichts", bestätigte Kommandant Andreas Faller die Aktenlage. Die Tätigkeit der Feuerwehr Schönwald entspreche ehrenamtlichen Grundsätzen, und für die ehrenamtliche Feuerwehr gebe es nur die neue Ruheregelung, die in der Satzung klar geregelt werden soll.

Obwohl die Feuerwehr im Auftrag der Gemeinde unterwegs ist, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, bekräftigte CDU-Gemeinderat Markus Fehrenbach. Auch wenn der Nachteinsatz bereits um 20 Uhr beginne, erläuterte Bürgermeister Christian Wörpel, sei nur der Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr für die Ruhepause relevant.

Neben der Ruhereglung hatte Andreas Herdner das Einsatzalter von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt, wie es der Realität in der Feuerwehr entspricht.

Der Gemeinderat zeigte sich mit diesen Änderungen und auch weiteren, veränderten Formulierungen einverstanden.