Für Hunde, die beispielsweise in der Landwirtschaft im ­Einsatz sind, müssen die Besitzer auch weiterhin keine Steuern zahlen. Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Satzung geändert / Gefährliche Rassen erhalten keine Befreiung

Schönwald. Nachdem die Vergabe der Treppe am Hintereingang der Uhrmacher-Ketterer-Halle auf den 5. November vertagt wurde, stellte die Gemeindeverwaltung Schönwald in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend eine neue Fassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vor.

Dabei wurde inhaltlich gar nichts geändert, wohl aber redaktionell. Im Artikel zwei des Paragrafen eins stand bisher, dass die Steuer das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet voraussetzt. Dieser Teil des Satzes bleibe auch vollumfänglich so stehen.

Allein die Fortsetzung des Artikels zwei wurde verschoben in den Paragrafen sieben: Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Dort steht jetzt im Absatz eins: Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von "Hunden, soweit diese ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dienen" – gemeint seien dabei in erster Linie Hofhunde, auch von Nebenerwerbslandwirten, betonte Kämmerer Harald Hafner. Warum aber dieser Satz abgetrennt wurde, fragte der eine oder andere Gemeinderat. So könne sicherer vermieden werden, so Hafner, dass bestimmte Hunderassen, die im Paragrafen sechs als "gefährliche Hunderassen" bezeichnet werden, diese Steuerbefreiung erhielten, da im Paragraf sieben eindeutig geregelt sei, dass gefährliche Hunde grundsätzlich keine Steuerbefreiung erhalten.

Auch wenn beispielsweise Johannes Göppert von der Freien Liste Schönwald (FLS) oder Adalbert Oehler, CDU, die Satzungsanpassung als Griffelspitzerei bezeichneten, wurde sie letztendlich einstimmig verabschiedet.