Der Schömberger Gemeinderat befasst sich schon jetzt damit, wie das ab dem Schuljahr 2026/2027 verpflichtende Angebot gestemmt werden kann.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen alle Grundschulen ihren Schülern ein Angebot im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Werktagen bieten. Die Verwaltungsvorschrift über die Förderrichtlinie des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagesfinanzhilfegesetzes, das im März veröffentlicht wurde, hat einige Fragen geklärt. Im Regierungsbezirk Tübingen entfallen Fördermittel für die öffentlichen Schulträger von knapp 55 Millionen Euro.