Die Windkraftanlagen sind im Nordschwarzwald sehr umstritten. Foto: © Stephan Leyk – stock.adobe.com.

Genehmigungsverfahren für den Standort Kälbling in Calmbach läuft noch. Kritik reißt nicht ab.

Schömberg/Bad Wildbad - Sollten die Pläne für Windparks durchgehen, sehen etliche Schömberger Gemeinderäte den Kurort durch solche Anlagen regelrecht umzingelt. Kritisch sehen sie unter anderem die drei geplanten Anlagen auf dem Kälbling in Calmbach.

Gerade der von der EnBW AG vorgesehene Windpark mit drei Anlagen auf dem Kälbling ist einigen Gemeinderäten ein Dorn im Auge.

Negative Auswirkungen auf bestimmte Einrichtungen befürchtet

Besonders Gemeinderat Andreas Ehnis (CDU) kritisiert die Pläne auf dem Kälbling. "Bis zu 90 Prozent der Bewohner in Schömberg und Langenbrand sehen die Windräder", so Ehnis erbost. Er befürchtet negative Auswirkungen auf das Berufsförderungswerk und die Kliniken in Schömberg. "Um die Charlottenhöhe zu entwickeln, steht der Kälbling im Weg", sagt er zu den Plänen in der Nachbarkommune.

Schömbergs Gemeinderat Ehnis übt heftige Kritik

In Schömberg wird vor allem kritisiert, dass der Kälbling nah an der Grenze zur Glücksgemeinde liegt. Nach Meinung von Ehnis wäre zum Beispiel die Meisternhöhe für Windkraftanlagen besser geeignet. Das gelte auch für den Sommerberg und den Eiberg bei Höfen. "Der Preis ist uns zu hoch", stellt Ehnis klar.

Zudem sei die entsprechende Trafostation für sieben Windräder ausgelegt, argwöhnt Ehnis. "Wir haben dort einen Anschlusspunkt für die drei beantragten Windenergieanlagen vom Netzbetreiber zugewiesen bekommen", macht dagegen Dagmar Jordan deutlich. Sie ist Pressesprecherin der EnBW für die Region Mitte.

Naturschutzrechtliche Stellungnahme steht derzeit noch aus

Bad Wildbads Bürgermeister Klaus Mack bekräftigte am Mittwoch, dass definitiv drei Anlagen beantragt seien: "Die Fläche gibt nicht mehr her."

Jordan teilte zudem mit, dass das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Calw im Gange sei: "Aktuell sind noch die Themen Waldumwandlung und Naturschutz abschließend zu prüfen und zu klären." Das bestätigte Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten. Aus Sicht des Naturschutzes ist ein Gutachten noch nicht vollständig, sodass die naturschutzrechtliche Stellungnahme noch aussteht, war von Härtel zu erfahren.

"Uns ist bekannt, dass ein Teil des Gemeinderates in Schömberg dem Windpark auf dem Kälbling skeptisch gegenübersteht", so Jordan. "Wir stehen aber im Austausch mit der Gemeinde und haben auch bereits über die Auswirkungen auf die genannten Einrichtungen diskutiert", fügte Jordan hinzu.

Von der Gemeinde Schömberg war am Mittwochnachmittag dazu keine Stellungnahme zu bekommen.

Info: Waldumwandlung

Der Begriff Waldumwandlung bedeutet, dass eine Waldfläche künftig anders genutzt wird, macht Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw deutlich. Bei einem Antrag auf Waldumwandlung muss die Genehmigungsbehörde zwischen dem Grundsatz der Walderhaltung nach dem Landeswaldgesetz auf der einen Seite und dem Interesse des Waldeigentümers beziehungsweise des Vorhabenträgeres an einer anderen Nutzungsart auf der anderen Seite abwägen. Im Rahmen des Verfahrens werden der tatsächliche Bedarf, die Möglichkeit alternativer Standorte außerhalb des Waldes sowie für den Fall eines genehmigungsfähigen Eingriffs die Minimierung des Eingriffs geprüft. Ebenso sind die Auswirkungen einer Waldumwandlung auf die verschiedenen Schutzgüter, die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zu prüfen. Die nachteiligen Auswirkungen einer Waldumwandlung müssen durch entsprechende Maßnahmen ausgleichbar sein. Liegen keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Waldumwandlung vor (diese liegen in der Regel im Bereich des Natur-, Arten-, oder Gebietsschutzes) und können die negativen Auswirkungen auf die Waldfunktionen ausgeglichen werden, hat der Waldeigentümer beziehungsweise Vorhabenträger bei entsprechendem Bedarfs einen Anspruch auf eine Genehmigung, erläutert Härtel.

Der Antrag auf Waldumwandlung für das Projekt Windpark Kälbling wurde dem Landratsamt Calw Ende Juni zugeleitet, informierte die Pressesprecherin. Dieser wurde dem Regierungspräsidium Freiburg (Abteilung 8 Forstdirektion) als zuständige höhere Forstbehörde vorgelegt. Bei Verfahren mit Konzentrationswirkung (Konzentrationswirkung bedeutet, dass nur eine Genehmigungsentscheidung ergeht, die alle sonstigen erforderlichen Genehmigungen wie zum Beispiel baurechtliche oder naturschutzrechtliche Genehmigungen umfasst) wie beim Windpark Kälbling ist die höhere Forstbehörde nach der neuesten Rechtsprechung nur als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Sie gibt in diesen Fällen in Genehmigungsverfahren gegenüber der zuständigen Behörde, hier die untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Calw, eine Stellungnahme zu den forstfachlichen und forstrechtlichen Fragestellungen ab. Zuständig für die Erteilung der Waldumwandlung für das Projekt Windpark Kälbling ist nach der neuesten Rechtsprechung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens das Landratsamt. Allerdings sind die Auflagen und Aussagen sowie Kompensationsmaßnahmen, die das Regierungspräsidium Freiburg im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange festlegt, ein wesentlicher Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, sodass diese abgewartet werden müssen.

Die Waldumwandlungskommission des Regierungspräsidiums Freiburg tagt nach den Informationen des Landratsamtes Calw am 25. Oktober. Diese Sitzung muss das Landratsamt abwarten.