Horst Vahsen (von links), Josef Theiss und Lothar Riebsamen im Gespräch. Foto: Kraushaar Foto: Schwarzwälder Bote

Info-Nachmittag: Betroffener und Bundestagsmitglied klären im Kurhaus über Organspende auf

Zugegeben, das Thema Organspenden ist bedrückend, und nicht nur junge Menschen schieben es weit von sich. Der Betroffene Josef Theiss und der Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen (CDU) befassten sich im Schömberger Kurhaus mit dem Thema.

Schömberg. "Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Tod?", zeigte Riebsamen Verständnis für dieses Verdrängen.

Allerdings gibt es täglich drei Sterbefälle, die durch eine Organspende verhindert werden könnten. "Die aktuelle Warteliste der dringendsten Fälle beläuft sich auf circa 10 000 Menschen, die Zahl der Spenden hat nicht mal die 1000 erreicht", sagte Theiss. Und das, obwohl seit 40 Jahren intensiv Aufklärung betrieben wird. "Was sollen wir noch tun?", fragte der Vorsitzende des Vereins "Lebertransplantierte Deutschland", dem eine Organspende vor vielen Jahren ein zweites Leben geschenkt hatte.

Theiss und Riebsamen, gleichzeitig im gesundheitspolitischen Ausschuss des Bundestags, zeigten in dem vom VdK-Ortsverband Schömberg angestoßenen Info-Nachmittag unter Einbeziehung des ethischen Blickwinkels die Fakten und Überlegungen auf.

Hintergrund ist die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Heiner Lauterbach (SPD) vorgeschlagene "Widerspruchsregelung". Zu der und der vom Duo Baerböck/Pilsinger vorgeschlagenen Zustimmungsregelung bezogen die beiden Referenten Stellung. "Mein Ziel ist das bewusste Spenden", stellte sich Riebsamen hinter die zweite Variante.

Der Abgeordnete erläuterte die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Theiss informierte aus der Sicht eines Betroffenen und erklärte die der Organentnahme vorausgehenden Bedingungen. "Einwilligung über Angehörige, Organspendenausweis oder Patientenverfügung, die Feststellung des (Hirn-)Todes durch unabhängige Neurologen, Eintragung in eine Art Spendenregister – es sind noch viele rechtliche Fragen zu klären", so Riebsamen. Über all dem steht die Frage nach einem friedvollen behüteten Sterben, in Abwägung mit dem Überleben Dritter.

Zwei Varianten

Nach der Vorlage Spahn/Lauterbach wären, wie in vielen anderen europäischen Ländern, alle Menschen Organspender. Nach der zweiten Variante muss eine Zustimmung vorliegen. "Ich stehe für die Zustimmungsvariante und das Erreichen besserer Zahlen. Wenn das nicht gelingt, schließe ich nicht aus, dass ich zur Widerspruchsregelung komme", sagte das Mitglied des Bundestages.

"Leben schenken durch Organspenden" ist der Slogan, aber, so Riebsamen: "Unser Ziel ist eine Verbesserung. Dass wir genügend Organe bekommen, halte ich für eine Utopie." Auch, weil in der Diskussion die Menschen in Deutschland als Individuum, als Körper-Geist-Seele-Einheit gesehen werden. Wer praktisch helfen wolle, müsse den Körper unter rationalen Gesichtspunkten als eine Art Recyclingobjekt mit geringem "Haltbarkeitsdatum" betrachten. Diesen Überlegungen stehen nicht nur ethische Gründe, sondern auch die persönliche Vorstellung, dass der Körper nach dem Tod "zerteilt" wird, entgegen.

Betroffen wären von der Widerspruchsregelung alle Menschen die unter Berücksichtigung ihres gesundheitlichen Zustandes als Organspender – Organspendenausweis ist ab 16 Jahre und nach oben ohne Altersbeschränkung möglich – infrage kommen. Erwächst daraus automatisch ein Druck, für andere Menschen Verantwortung zu übernehmen, wie ist die Situation, wenn ich plötzlich wegen Krankheit oder Unfall selbst eine Spende benötige? "Organspende Ja/Nein – entscheiden Sie sich selbst und sprechen Sie mit ihren Angehörigen", empfahl Theiss zu einem Thema, das nach den Worten des VdK-Kreisvorsitzenden Horst Vahsen viel mehr Besucher verdient hätte.