Kommunales: Arbeitskreis Tourismus ist Initiator / Christoph Eck erstellt ein Werbekonzept
Schömberg. Nach den Gegnern des geplanten Turmprojektes in Schömberg initiieren jetzt auch die Befürworter ein Bürgerbegehren. Das teilte Christoph Eck, Vorsitzender des Vereins "Tourismus, Handel und Gewerbe" (THG) mit. Der Arbeitskreis Tourismus sei Initiator des Bürgerbegehrens, sagte Eck. In diesem Arbeitskreis sitzen Vertreter der Verwaltung, des Gemeinderates sowie des THG.
Im Namen des THG erarbeite er ein Werbekonzept für den Turm, so Eck. Als THG-Vorsitzender leitete er die Unterschriftenlisten an viele Geschäfte und Gastronomiebetriebe weiter. Wer unterschreibt, befürwortet folgende Aussage: "Ich bin dafür, dass die Gemeinde Schömberg einen Aussichtsturm als Impuls zur Stärkung der Ortsentwicklung in der Gemeinde errichten soll. Die im Haushalt für diese Maßnahme eingestellten Finanzmittel sollen hierzu verwendet werden. Voraussetzung zu dessen Realisierung ist, dass es keine Streichung anderer notwendiger bereits im Haushalt eingeplanter Maßnahmen gibt und ein verlässlicher Betreiberplan (Betreiberkonzept und -kosten) vorliegt." Als Begründung geben die Initiatoren an, dass diese Impulsinvestition dem Erhalt und dem Ausbau der Wohn- und Lebensqualität von Schömberg diene. Sie unterstütze die Reha-Kliniken in ihrer Weiterentwicklung und lege die Grundlage für weitere private Investitionen. Außerdem helfe sie, den Schulstandort zu sichern.
Als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens wird auf den Unterschriftenlisten der Arbeitskreis Tourismus Schömberg mit seinen Mitgliedern Ilse Nonnenmann, Siegfried Wankmüller, Jürgen Seibold, Udo Bertsch, Michael Wernecke, Jürgen Krauth-Kopp, Ulrike Mayrhofer, Steffen Linder, Christoph Eck, Stefanie Dickgiesser, Leiterin der Touristik und Kur, sowie Bürgermeister Matthias Leyn aufgeführt.
Novum im Land
Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, teilte mit, dass es ein Novum in Baden-Württemberg sei, dass es zwei Bürgerbegehren in derselben Angelegenheit gebe, die zu einem gegensätzlichen Ergebnis führen können. "Es obliegt nun zunächst dem Gemeinderat Schömberg, die Zulässigkeit der beiden Bürgerbegehren formal zu prüfen. Von unserer Seite kann erst nach Abschluss dieser Prüfung des Gemeinderats und dem Eingang der vollständigen Unterlagen eine abschließende rechtliche Bewertung vorgenommen werden", so Härtel.