Schömberg (bv). Die Hebesätze der Stadt Schömberg für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben auch im neuen Haushaltsjahr 2020 konstant. Dies hat der Gemeinderat am Mittwoch beschlossen. Für die Grundsteuer A beträgt der Hebesatz 340 Prozent, für die Grundsteuer B 320 Prozent und für die Gewerbesteuer 340 Prozent. Die Verwaltung teilte mit, dass die Sätze vergleichsweise niedrig seien. Potenzial für eine Erhöhung wäre gegeben. Gleichzeitig, so Bürgermeister Karl-Josef Sprenger, sehe man derzeit und trotz des schwierigen Haushaltsjahrs 2020 keinen akuten Handlungsbedarf.
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