Die Badeinsel wird es in dieser Saison am Schömberger Stausee nicht geben. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. (Archivfoto) Foto: Hauser

Nach Gerichtsurteilen Stadt unter Zugzwang. "Pistole auf die Brust gesetzt".

Schömberg - Die Badesaison am Schömberger Stausee wird in diesem Jahr – nicht nur wegen Corona – anders verlaufen als früher. Die Stadt ist nach Gerichtsurteilen in Zugzwang geraten, weil den öffentlichen Mandatsträgern ein hohes Maß an Verantwortung für den Badebetrieb an Seen zugewiesen wurde.

Um auf der sicheren Seite zu sein, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, die Badeinsel und Bojen in dieser Saison nicht zu Wasser zu lassen sowie die Duschen zu schließen. Der Rettungssteg der DLRG wird abgesperrt. Hier will man sich noch um eine abschließende Klärung bemühen, ebenso was den Steg beim Bootsverleih angeht. Zudem wird an Tourismusminister Guido Wolf und an den hiesigen Abgeordenten Thomas Bareiß eine Erklärung geschickt, in der die Politiker gebeten werden, sich der Sache anzunehmen.

Hintergrund: In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2017 zu einem Badeunfall eines Mädchens wurde festgestellt, dass, wer Bademöglichkeiten gezielt eröffnet, hohen Ansprüchen an den Wachdienst und die Sicherheit der Badenden genügen müsse. Der Gemeindeversicherer legte auf Anfrage der Stadt dar, dass Einrichtungen, die zum Baden einladen, entfernt werden sollten, wenn eine ständige Gewässeraufsicht nicht zu gewährleisten sei.

"Pistole auf die Brust gesetzt"

Dies, so betonten einige Gemeinderäte, sei am Stausee nicht möglich, selbst wenn ein oder zwei Bademeister ständig Dienst tun. Bisher übernimmt die DLRG zu Ferienzeiten die Gewässeraufsicht, allerdings nur eingeschränkt von 10 bis 18 Uhr.

Bürgermeister Karl-Josef Sprenger sowie die Räte Tommy Geiger, Frank Polich, Klaus Blumenfeld und Walter Schempp forderten daher, die Badeinsel und den Steg abzubauen und die Duschen zu schließen – zumindest so lange, bis es klare rechtliche oder gesetzliche Regelungen gebe. Kritisiert wurden die überbordende Bürokratie und Vorgaben, die an der Lebenswirklichkeit vorbei gingen. Geiger: "Es gibt einfach ein gewisses Lebensrisiko, eine 100-prozentige Sicherheit ist nie zur erreichen."

Heiko Gerstenberger forderte in dieser Sache, "ein deutliches Zeichen zu setzen". Stephan Plescher sagte, das Urteil sei völlig unverständlich: "Man setzt uns die Pistole auf die Brust." Kerstin Kipp regte an, sich mit anderen Kommunen zusammenzuschließen und eine Petition zu verfassen. In dem Schreiben an Wolf und Bareiß heißt es unter anderem, die Urteile in Sachen Verkehrssicherungspflicht drohten den Bereich der Naherholung empfindlich zu treffen und eine attraktive Infrastruktur zu zerstören. Die Urteile bedeuteten, dass Eigenverantwortlichkeit und allgemeines Lebensrisiko auf Null gesetzt würden und nur die kommunalpolitisch Verantwortlichen in der Haftung seien.

Deshalb werde dringend darum gebeten, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die einen vernünftigen Ausgleich zwischen Eigenverantwortlichkeit und kommunaler Verantwortung bringe.