Verhandlung vor dem Amtsgericht Balingen im April 2014: Richterin Birgit Goßger verurteilt den Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger(Dritter von links) wegen Betrugs. Foto: Visel

Berufungsverhandlung: Heute Auftakt vor dem Landgericht Hechingen. Sechs Termine angesetzt.

Schömberg/Hechingen - Nun wird es ernst für den Schömberger Bürgermeister: Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht Hechingen die Berufungsverhandlung gegen Karl-Josef Sprenger (49), der vom Amtsgericht Balingen wegen Betrugs verurteilt worden war.

 

Die Berufungsverhandung vor der 11. Kleinen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Volker Schwarz beginnt um 8.30 Uhr. Insgesamt sind noch fünf weitere Sitzungstage vorgesehen, und zwar am Freitag, 19. Februar, am Montag, 22. Februar, am Freitag, 26. Februar, sowie am Dienstag, 1. März, und am Freitag, 4. März.

Nach Angaben von Richter Schwarz sind insgesamt 20 Zeugen geladen. Heute sollen vier Zeugen aussagen. Der Vorsitzende Richter wird zunächst die Urteilsbegründung des Amtsgerichts Balingen verlesen, dann hat der Angeklagte die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben.

Bürgermeister Karl-Josef Sprenger wird von Rechtsanwalt Mirko Metzler von der Rottweiler Kanzlei Hirt und Teufel vertreten, Nicole Luther vertritt in dem Verfahren die Staatsanwaltschaft.

Das Balinger Amtsgericht hatte Sprenger im April 2014 wegen Betrugs zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, Zuschüsse für den Bau des musischen Betreuungsraums im Schulzentrum erschlichen zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Sprenger legten gegen das Urteil Berufung ein. Sprenger will einen Freispruch erreichen, Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter hatte eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe gefordert und lag damit weit über dem Strafmaß des Strafbefehls von acht Monaten.

Sprenger könnte, sollte er vom Gericht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt werden, seine Beamtenrechte verlieren.

Nach Angaben des Pressesprechers des Landgerichts Hechingen, Hannes Breucker, können bei einem Berufungsverfahren, das von beiden Parteien angestrebt worden sei, sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft bei ihrem nun anvisierten Strafmaß nach unter oder oben von demjenigen der Erstverhandlung abweichen.

Spannend werden die Aussagen der Zeugen sein. So ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Berufungsverhandlung wohl viele von denen geladen werden, die auch schon vor dem Amtsgericht ausgesagt haben.

So hatten vor allem die Aussagen der beiden Schömberger Schulleiter, Wolfgang Fiderer und Uli Müller, kein gutes Licht auf Sprenger geworfen. Diese hatten zum Tenor, dass alle von Anfang an gewusst hätten, dass der musische Betreuungsraum in erster Linie als Probelokal für die Stadtkapelle geplant gewesen sei.

Fiderers Aussage ließ für Oberstaatsanwalt Beiter damals sogar den Schluss zu, dass dieser von Sprenger "genötigt" worden sei. Die Atmosphäre zwischen Sprenger und den Schulleitern war vergiftet. Sie hat sich dem Anschein nach zwischenzeitlich aber deutlich entspannt.

In der Sache geht es um Schulbaufördermittel für den Umbau der alten Sporthalle samt Bau eines musischen Betreuungsraums. Weil dieser durch die Stadtkapelle zweckwidrig genutzt worden sei, sei dem Land ein Schaden von 61 700 Euro an zuviel gezahlten Zuschüssen entstanden, hatte die Staatsanwaltschaft Sprenger vorgehalten. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte diesen Betrag am 16. August 2012 zurückgefordert.