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Bürgerinitiative "Pro Windkraft Schömberg" verdächtigt die Mehrheit des Gemeinderates der Instrumentalisierung des Projektes für andere Zwecke als den Tourismus

Windkraft und Aussichtsturm sind derzeit Schömbergs Aufreger. Die Bürgerinitiative (BI) "Pro Windkraft Schömberg" fragt sich nun, ob die Mehrheit des Gemeinderates mit einem Turmbau Windräder verhindern will.

Schömberg. Im Namen der BI "Pro Windkraft Schömberg" hat sich Christina Keppler in einer Pressemitteilung dazu geäußert. Dabei geht sie auf den Beschluss des Schömberger Gemeinderates vom 15. Mai ein. Seinerzeit habe das Gremium mehrheitlich beschlossen, dass der Regionalverband Nordschwarzwald seine vier auf Schömberger Gemarkung vorgesehenen Vorranggebiete für Windräder herausnehmen soll. Außerdem habe das Gremium dafür plädiert, auch zwei Vorranggebiete in Bad Wildbad und Oberreichenbach aus dem Teilflächennutzungsplan zu streichen.

Gleichzeitig sollen in Bad Wildbad vier neue Vorranggebiete ausgewiesen werden. Auch Enzklösterle solle ein solches Gebiet bekommen. "Diese Verschiebepolitik auf fremde Gemarkung ist reinste Sankt-Florians-Politik", so Keppler erbost. "Offensichtlich haben Gemeinderat und Verwaltung übersehen, dass sie selbst in eigener Hoheit zwei dieser Gebiete (Langenbrander Höhe, Hengstberg) als eigene Planung über die Schiene des Teilflächennutzungsplans vorgesehen haben. Mit dem Beschluss wenden sie sich also gegen ihre eigene Planung", schreibt Keppler in der Mitteilung im Namen der BI.

Landratsamt soll Vorgehen zurückweisen

"Oder sollte dies doch kein Versehen sein?", fragt Keppler weiter. Der von Schömberg beauftragte Anwalt Michael Rohlfing habe in seiner Stellungnahme vom 13. Mai einen spannenden Punkt formuliert. So solle der Regionalverband als weiches Tabukriterium ein freizuhaltendes Sichtfeld um geplante Aussichtstürme mit einem Radius von fünf Kilometern als sensiblen Bereich für den Tourismus festlegen und anwenden, erinnert Keppler. "Bei Anwendung dieses Kriteriums ergibt sich eine Tabuzone für Windkraftanlagen, die die Langenbrander Höhe einschließt. Von dem von der Firma BayWa beantragten und im Verfahren befindlichen Windpark mit fünf Anlagen wären dann zwei beantragte Anlagen nicht mehr möglich", schreibt Keppler in der Pressemitteilung und ergänzt: "Soll der geplante Turm in Oberlengenhardt als Verhinderungsinstrument gegen die Windkraft eingesetzt werden? Ist das der wahre Hintergrund? Die Gemeinde müsste ja in der Fortsetzung dieser Politik auch in ihrem eigenen Teilflächennutzungsplan diesen Tabu-Radius von fünf Kilometern anwenden. Überträgt man die fünf Kilometer auf eine Karte, sieht man, dass dann Schömberg ›windkraftfrei‹ bleibt, wird doch die gesamte Schömberger Gemarkung erfasst." Keppler beklagt, dass dies schlecht für die Energiewende und gleichzeitig sinnlos für den örtlichen Tourismus sei: "Wir wenden uns gegen eine solche doch sehr offenkundige und leicht zu durchschauende Vorgehensweise und erwarten sowohl vom Regionalverband als auch vom Landratsamt Calw, dass ein solches Ansinnen zurückgewiesen wird."

In seiner Stellungnahme verweist Bürgermeister Matthias Leyn auf die Argumente, die in der Gemeinderatssitzung am 15. Mai vorgebracht wurden. Dort hatte sich die Mehrheit des Gremiums gegen den Entwurf des Teilflächennutzungsplanes des Regionalverbandes Nordschwarzwald ausgesprochen, weil sie Schömberg von Vorranggebieten für Windkraftanlagen regelrecht "umzingelt" sieht. Dies hatte auch Anwalt Rohlfing in seiner im Auftrag des Gemeinderates erarbeiten Stellungnahme an den Regionalverband deutlich gemacht. Darin verwies er darauf, dass Bad Wildbad um seine touritischen Attraktionen wie den Baumwipfelpfad eine windradfreie Zone im Umkreis von fünf Kilometern beanspruche. Dies müsse auch für Schömberg gelten. "Ich denke in der Sitzung am 15. Mai und der damit verbundenen öffentlichen Beratung des Gremiums ist mehr als deutlich geworden, um was es zumindest der Mehrheit des Gremiums geht", so Leyn am Donnerstag in seiner Stellungnahme auf die Pressemitteilung der BI.

Verfahren der Kommune läuft noch

Zu den Vorwürfen der BI antwortete der Bürgermeister: "Wenn das von Bürgern so gesehen wird, ist das das gute Recht, aber das ist dann so. Ich denke, die Beweggründe zum Bau eines Aussichtsturmes haben wir im Gremium und ich in den Presseerklärungen mehr als deutlich gemacht. Die Errichtung von ›Tabuzonen‹ um solche Einrichtungen haben auch andere Gemeinden in ihrem Flächennutzungsplan."

Den Vorwurf der BI, dass der Gemeinderat und die Verwaltung übersehen würden, dass sie selbst in eigener Hoheit zwei dieser Gebiete (Langenbrander Höhe, Hengstberg) als eigene Planung über die Schiene des Teilflächennutzungsplans vorgesehen hätten, weist Leyn zurück. Der Teilflächennutzungsplan der Gemeinde sei noch gar nicht verabschiedet: "Das Verfahren läuft und es wird noch aktualisiert."

Die SPD-Fraktion lehnte die Beschlüsse der Mehrheit des Gemeinderates zur Windkraft ab. Sie befürwortete jedoch wie die anderen Fraktionen einstimmig die Vorschläge der Gemeindeverwaltung zum Turmbau.