Die Stadt Schömberg meint, eine Beschränkung auf Tempo 30 sei nicht geeignet, den Lärmpegel auf den zulässigen Wert von 70 Dezibel zu reduzieren. (Symbolfoto) Foto: EM80 / pixabay

Stadt und Gemeinderat nicht begeistert. "Placebo statt wirksamer Arznei." 

Schömberg - Tempo 30 auf der Bundesstraße 27 in Schömberg? Das Regierungspräsidium sagt Ja, das Landratsamt wartet noch ab, und die Stadt Schömberg tendiert zum Nein. Letzteres, so der Tenor im Gemeinderat, weil die Lärmgrenzwerte trotz Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einzuhalten sind.

 

Nach Endingen wäre die Stadt Schömberg die zweite Ortschaft an der "Hauptverkehrsader" des Zollernalbkreises, in der eine Geschwindigkeitsbegrenzung die geplagten Anlieger entlasten könnte. "Im Hinblick auf die hohen Lärmpegel der B 27 durch Schömberg und die Überschreitung der Richtwerte an mehreren Stellen sind zum Schutz der Anwohner verkehrsrechtliche Maßnahmen in Form einer Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erforderlich", teilt das Regierungspräsidium Tübingen (RP) auf Anfrage mit. Daher sei das Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde gebeten worden, die erforderliche Anordnung zu treffen.

Gemeinderat will Umfahrung

Die wurde noch nicht getroffen: Das Landratsamt habe die Stadt Schömberg über den Sachverhalt informiert, und man werde sich "in den nächsten Wochen über das weitere Vorgehen abstimmen", teilt die Behörde auf Anfrage mit.

Wie es aussieht, verspricht man sich in Schömberg von der Maßnahme nicht viel. Der Gemeinderat habe im Zuge der Lärmaktionsplanung als "einzig wirksame Maßnahme" die Umfahrung B 27 festgelegt, heißt es von Seiten der Stadt Schömberg. Statt einer "wirksamen Arznei" in Form einer zügigen Planung und Umsetzung der B 27-Ortsumfahrung arbeite das Regierungspräsidium mit "Placebos". Denn, so wird weiter argumentiert: Eine Beschränkung auf Tempo 30 sei nicht geeignet, den Lärmpegel auf den zulässigen Wert von 70 Dezibel zu reduzieren. Das gehe übrigens auch aus dem Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat Verkehr, an das Landratsamt des Zollernalbkreises hervor.

Der als gesundheitsgefährdend geltende Lärmpegel von mehr als 73 Dezibel könnte durch die Geschwindigkeitsbegrenzung lediglich um 2,5 Dezibel reduziert werden und bleibe auch weiterhin über dem Grenzwert von 70 Dezibel. Hingegen würden sich die Fahrzeiten (und der Lärm) um 24 Sekunden verlängern.

"Beides oder gar nichts"

Ein "Flüsterasphalt", der die Situation weiter entschärfen könnte, kommt laut RP "frühestens in fünf oder sechs Jahren in Betracht", weil das Straßenbauamt des Zollernalbkreises erst 2016 Schäden an der Schömberger Ortsdurchfahrt behoben habe. Eine für diesen Flüsterbelag erforderliche "Zweitförderung" von Lärmsanierungsmaßnahmen sei "in der Regel ausgeschlossen".

Wann die Umgehungsstraße kommt, steht in den Sternen: Dafür "liegt nur die linienbestimmte Trasse vor, aber noch keine konkrete Planung", heißt es in dem Schreiben des Regierungspräsidiums. Dabei wird auf einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf einem Abschnitt von 500 Metern zwischen der Rottweiler Straße 45 und der Egertstraße 32 als "kostengünstige und rasch umzusetzende Maßnahme" bestanden. Im Lärmaktionsplan sei sie nicht erwähnt, demnach habe "keine die Verkehrsbehörde bindende Abwägung stattgefunden".

Falsch, kontern die Schömberger. Das Thema "Tempo 30" sei sowohl im Rahmen der Bürgeranhörung als auch im Rahmen einer Klausur des Gemeinderats diskutiert worden. Ob die angegebenen Lärmwerte zutreffend seien, konnte der Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger in der Gemeinderatssitzung nicht verbindlich sagen. Es gehe um eine Hochrechnung, sagte er: "Ob die stimmt, weiß man nicht".

Schlussfolgerung der Gemeinderäte: Entweder beides, also Tempo 30 und Flüsterasphalt, oder gar nichts, brachte es Heiko Gerstenberger auf den Punkt. "Das Regierungspräsidium war nicht einmal hier vor Ort, um sich das anzuschauen." Schließlich wurde beschlossen, vor einer Entscheidung zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung die direkt betroffenen Anlieger noch einmal zu befragen.

In dem Schreiben des Landratsamts an die Stadt Schömberg vom 5. Dezember heißt es wörtlich: "Wie aus der Nachricht des RP hervorgeht, besteht in der Sache kein Spielraum mehr."