Kommunales: Gemeinderat will Vereinsförderung ändern / Zuschuss pro Mitglied
Der Schömberger Gemeinderat hat bei seiner Sitzung am Mittwoch die von einer Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Änderungen bei der Vereinsförderung diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Bezuschussung pro Mitglied.
Schömberg. Bürgermeister Karl-Josef Sprenger betonte, dass bei den Haushaltsberatungen 2017 die Anregung gekommen sei, die Vereinsförderrichtlinien unter die Lupe zu nehmen. Fünf Stadträte haben dies nun getan und einige Änderungen vorgeschlagen. Tommy Geiger stellte diese im Gremium vor.
Grundlegend dabei: Die Vereine sollen künftig pro Mitglied (aktiv und passiv) einen Euro pro Jahr erhalten, für jugendliche Mitglieder soll es zwei Euro geben. Ein weiterer zentraler Bestandteil soll sein, dass die Stadt Investitionen in Vereinsheime mit Gesamtkosten von mehr als 10 000 Euro mit 15 Prozent fördert, maximal mit einem Betrag von 25 000 Euro.
Von dieser Regelung würde aktuell insbesondere die Narrenzunft Schörzingen profitieren, die das Dach ihres Vereinsheim für rund 22 000 Euro saniert hat und nach den derzeitigen Richtlinien nichts erhalten würde. Denn bisher wird nur der Sportstättenbau bezuschusst.
Geiger gab zu, dass durch die neue Regelung einige Vereine, wie etwa die TG, profitieren würden, andere müssten kleinere Abstriche hinnehmen. "Uns geht es aber vor allem um die Transparenz der Vereinsförderung", sagte er.
Die neuen Förderrichtlinien sollen nun den Vereinen vorgelegt werden, die sich dazu äußern können. Dann wird der Gemeinderat entscheiden.
Die für das Jahr 2018 vorliegenden Förderanträge der Stadtkapelle, des Musikvereins Schörzingen, des Tennisclubs Schömberg und der Narrenzunft Schörzingen wurden auf Grundlage der geltenden Richtlinien beschieden. Sollten die geänderten Fördersätze in Kraft treten, würden die Vereine die sich daraus ergebenden Nachzahlungen im kommenden Jahr erhalten.
Weiter hat das Gremium entschieden, den Vereinen bei Jubiläen einen Zuschuss von zehn Euro pro Jahr ihres Bestehens zu bezahlen, dazu 500 Euro pauschal bei Ausrichtung eines Festakts mit Bewirtung. Der Liederkranz wird 2018 sein 175-jähriges Bestehen feiern und hatte für den Festakt einen Zuschuss von 1750 Euro beantragt; zusätzlich zu den bisher geltenden fünf Euro pro Vereinsjahr.