Für Schömberg gibt es jetzt eine Satzung, die Bedingungen für das Aufstellen von Verkaufsautomaten festlegt.
In den vergangenen Monaten häuften sich bei der Stadtverwaltung die Bauanträge für das Aufstellen von Warenautomaten im Städtle. In der Gemeinderatssitzung Anfang Juni wurde aus dem Gremium heraus angeregt, mittels einer Satzung eine einheitliche Regelung festzulegen.
Die Verwaltung kam diesem Wunsch nach und hat eine solche Satzung ausgearbeitet und nun dem Gemeinderat vorgelegt. Julia Fischer vom Bauamt betonte, dass der Geltungsbereich der Satzung sich lediglich über die öffentlichen Flächen der Stadt in Schömberg und Schörzingen erstreckt, auf Privatgelände habe man keinen Einfluss. Sinn und Zweck der Satzung ist es, vor allem in der Altstadt das Stadtbild zu erhalten. Die Satzung regelt unter anderem die Anforderungen an die Automaten: Beispielsweise dass sie das Landschaftsbild nicht verunstalten dürfen, den Verkehr nicht gefährden dürfen und auch eine störende Häufung von Warenautomaten sei unzulässig. Die Automaten, die es bereits im Städtle gibt, genießen Bestandsschutz, gleichwohl ob sie ob der neuen Satzung an ihrem Standort stehen dürfen oder nicht. Der Gemeinderat beschloss die Satzung ohne Änderungen.
Ausnahmen sind möglich
„Durch Ausnahmen wollen wir Fenster offen machen, um in besonderen Fällen ein Aufstellen zu ermöglichen“, ergänzte der Bürgermeister. Und die Ausnahme folgte auf dem Fuße und zwar für den Automaten in der Schweizer Straße 9, dessen Standort bereits zwei Mal Thema im Rat war.
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen nicht, im Gespräch mit dem Besitzer, der bereits Geld für den Automaten in die Hand genommen hat, wurde ausgehandelt, den Automaten an der anderen Seite des Hauses aufzustellen, wo er weniger eine Gefahr für den Verkehr ist.