In seiner Sitzung am Dienstagabend im Säulensaal des Kurhauses befasste sich der Gemeinderat von Schömberg mit dem Thema "Windkraft". Foto: Kunert

Gemeinderat segnet Teilflächennutzungsplan "Windenergie" ab. Bis Oktober soll Verfahren abgeschlossen sein.

Nicht beirren lässt sich der Schömberger Gemeinderat im weiteren Verfahren um den Teilflächennutzungsplan "Windenergie" für die eigene Gemarkung. Der aktuelle Entwurf der Verwaltung dazu wurde mehrheitlich gebilligt, die erneute Offenlegung damit auf den Weg gebracht.

Schömberg - Dabei sorgte das Thema bereits in der Bürgerfragestunde zu Beginn der (Präsenz-)Sitzung des Gemeinderats im Säulensaal des Kurhauses für einige Nachfragen der anwesenden Schömberger. Wobei deutlich wurde, dass von dieser Seite her vor allem wohl die Besorgnis vorherrscht, Verwaltung und Gemeinderat könnten das immerhin seit 2012 laufende Verfahren künstlich verschleppen. Zitat einer Bürgerin: "Ich sehe die Gefahr einer wiederholten Verzögerung!"

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Ein Vorwurf, den Bürgermeister Matthias Leyn allerdings postwendend zurückwies: "Wir wollen eine zügige Entscheidung", so der Schultes. Wobei er später beim eigentlichen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema konkretisierte: Man wolle den (neuen) Teilflächennutzungsplan "Windenergie" für Schömberg bis spätestens Oktober dieses Jahres "fertig haben", damit auch unter Berücksichtigung dieser Planungsvorgabe der benachbarte Enzkreis – beziehungsweise das dortige Landratsamt – über seine, auch die Gemarkung Schömberg tangierenden Planungen final entscheiden kann.

Ein verwaltungsbedingtes Problem

Aktuelles, rein verwaltungs- und verfahrensbedingtes Problem dabei – aus Schömberger Sicht: Wegen der Corona-Krise und den geltenden Lockdown-Beschränkungen müsse die nach dem nun zu erfolgenden Beschluss des Gemeinderats über den Teilflächennutzungsplan zügig vorzunehmende Offenlegung der Planungen "verlängert" werden. Diese offizielle Offenlegung der Planungsunterlagen – verbunden mit der sogenannten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – soll bereits im Februar starten. Normalerweise seien solche Offenlegungen mit einer Dauer von vier Wochen vorzunehmen, bei "Vorliegen eines wichtigen" Grundes – wie es die Pandemie-Situation darstelle – müsse die Offenlegung allerdings verlängert werden. In Schömberg plant man daher eine (mindestens) siebenwöchige Auslegungsfrist.

Allerdings: Gemeinderätin Susanne Ring (MUZ) hatte dabei so ihr Problem damit, dass laut Beschlussvorschlag der Verwaltung Bürgermeister Leyn der finale Entscheid über die Festlegung der Dauer der Auslegung der Planungsunterlagen alleine überlassen werden sollte – weshalb sie eine gesplittete Abstimmung über den insgesamt dreigeteilten Beschlussvorschlag beantragte. Dem folgte das Gremium schließlich, wobei der Entwurf des Teilflächennutzungsplanes Windenergie in seiner aktuellen Form und der Entscheid über die grundsätzliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einstimmig verabschiedet wurden. Das Mandat für den Bürgermeister, über die weitere Umsetzung dieser Beschlüsse und damit (auch) über die Dauer der Auslegung des Teilflächennutzungsplans selbstständig zu entscheiden, erhielt dann eine Gegenstimme und eine Enthaltung – womit es aber letztlich das Gremium auch mit Mehrheit passierte.

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Die jahrelangen Planungen für den Teilflächennutzungsplan Windenergie waren ins Stocken geraten, beziehungsweise mussten ab Mai 2019 komplett neu aufgelegt werden, nachdem damals ein neuer Windatlas für Baden-Württemberg veröffentlicht worden war und man die darin enthaltenen neuen Erkenntnisse in die bereits seit 2012 laufende Plankonzeption des damaligen Entwurfs des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie vollständig neu einarbeiten musste.

In der Gemeinderatssitzung vom September vergangenen Jahres hatte der Schömberger Gemeinderat "zu den grundsätzlich dem neu zu konzipierenden sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie zugrunde zu legenden harten und weichen Tabukriterien" beraten und einen entsprechenden Beschluss gefasst, so der Wortlaut der aktuellen Sitzungsunterlage dazu.

Auf Grundlage "dieser vom Gemeinderat beschlossenen harten und weichen Tabukriterien" sei der neue Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie die vergangenen Monate fortgeschrieben worden, sodass nun über die aktuelle Version abgestimmt werden konnte. Zu den "harten Tabukriterien" steht dabei unter anderen in den Planungsunterlagen: "Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die in Schömberg anwendbaren, harten Tabukriterien zu einem Ausschluss von vergleichsweise wenigen Flächen im Gemeindegebiet führen. Dies ist letztlich den Anforderungen an ein hartes Tabukriterium und der immer strenger werdenden Rechtsprechung geschuldet." Harte Tabukriterien (für den Bau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe) sind etwa Siedlungsflächen, zu berücksichtigende Windgeschwindigkeiten und besondere Schutzgebiete.

Abstände zu Siedlungsflächen

Als weiche Tabukriterium gelten in der kommunalen Abwägung von den betroffenen Kommunen zu definierende Vorsorgeabstände von Siedlungsflächen und -nutzungen. Hier habe sich der Gemeinderat Schömberg im September vergangenen Jahres nach ausführlicher Beratung für die Anwendung folgender Vorsorgeabstände um Siedlungsflächen ausgesprochen: 1100 Meter um bestehende und geplante Wohn-/Misch-/Dorfgebiete und Wohnbauflächen sowie gemischte Bauflächen; 1000 Meter um bestehende Klinikstandorte sowie um bestehende und geplante Standorte für Pflegeanstalten; 700 Meter um Gemeinbedarfsflächen wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten, auch Verwaltungen oder das Kurhaus in Schömberg; 500 Meter um bestehende und geplante Außenbereichsvorhaben mit Wohnnutzung oder Aufenthaltsangeboten, um störungsempfindliche Grünflächen wie Friedhöfe, Parkanlagen und Kleingärten, deren "Nutzungsschwerpunkt die ruhige Erholung im Freien" sei, sowie um störungsempfindliche Sonderbauflächen im Bereich Sport (Sport- und Übungsplätze); 300 Meter schließlich für alle übrigen störungsempfindlichen Sport- und Grünflächen.

Erklärung der Bürgerinitiative "Pro Windkraft Schömberg"

Die Bürgerinitiative "Pro Windkraft Schömberg" hat im Nachklang der jüngsten Beschlüsse im Gemeinderat zum Teilflächennutzungsplan Windkraft eine Erklärung veröffentlicht. Demnach wertet die BI "die Äußerungen des Bürgermeisters durchaus als Teilerfolg", das Offenlegen der Planung "ohne weitere Verzögerung in den nächsten zehn Tagen" zu realisieren.

Allerdings kritisiert die BI, dass der im Teilflächennutzungsplan Windkraft enthaltene Umweltbericht weiterhin den Passus "vertragsgemäß geplante optimierte 2. Fassung des Umweltberichts 2021" enthalte. Aus Sicht der BI sei die "irritierende Formulierung in ihrer Bedeutung" und ihrer "möglicherweise negativen Tragweite in Hinblick auf Verzögerungen" für "einige Gemeinderäte" wohl weiterhin unklar.

Bürgermeister Matthias Leyn hatte mündlich erläutert, dass möglicherweise noch kleine Kartierungsergänzungen im Artenschutz nötig seien. Und sollten diese zu einer nochmaligen Offenlage führen, würde man das noch vor der Sommerpause hinkriegen. Die BI hätte sich hier gewünscht, dass der Gemeinderat den Bürgermeister auf diese Zusagen verpflichtet.

Um der Windkraft in der Raumschaft "wirklich substanziell Raum" zu geben, seien aus Sicht der BI nun noch "folgende wesentliche Restriktionen zu beseitigen": Der "Ausschluss von Windenergieanlagen auf einer Fläche mit einer Höhenlage von 700 Meter oder höher" (weiche Tabu-Kriterien) müsse zurückgenommen werden.

Hätte dieses "weiche" Kriterium Bestand, würden - so die BI - die besten und "windhöffigsten" Flächen als Konzentrationszone herausfallen. Es sei daher nach Meinung der BI zu prüfen, ob in der Nachbarkommune Neuenbürg, auf der drei der aktuell beantragten Windkraftanlagen gebaut werden sollen, in deren Entwurf eines Teilflächennutzungsplans für Windkraft Vorsorgeabstände für Siedlungen enthalten seien, die weniger restriktiv seien als im Schömberger Entwurf – um gegebenenfalls eine Anpassung auf geringere Grenzabstände zu erreichen. Damit verbindet die BI die Hoffnung, "nun alle Hürden zu beseitigen, die speziell dem Bauantrag für den Windpark Langenbrander Höhe entgegenstehen" würden.