Ein Gewerbetreibender möchte seine Außenlandegenehmigung für ein Flurstück in Schörzingen erneuern - dabei gilt diese seit 2009 unbegrenzt. Foto: Sergei - stock.adobe.com

Der Schömberger Gemeinderat stimmt der Erneuerung der Genehmigung für den Fallschirmlandeplatz in Schörzingen ohne Diskussion zu.

Die Zuschauerplätze waren in der jüngsten Gemeinderatssitzung fast alle belegt.

 

Einige Zuhörer verfolgten vor allem wegen Tagesordnungspunkt 4, Antrag auf Zustimmung zur Erneuerung der Genehmigung für den Fallschirmlandeplatz auf Flurstück 2165, Gewann Westelberg auf Gemarkung Schörzingen, gekommen.

Vor gut zwei Wochen hat der Schörzinger Ortschaftsrat zu dem Thema beraten (wir haben berichtet). Auch in dieser Sitzung waren einige Einwohner zugegen, die in der Bürgerfragestunde ihren Missmut gegenüber dem Antrag auf Genehmigung geäußert hatten.

Die Ortschaftsräte empfahlen dem Stadtgremium die Zustimmung zum Antrag, schon deswegen, weil die Außenlandegenehmigung auf dem Gelände seit 2009 uneingeschränkt besteht. Die erneute Genehmigung fuße auf einer Änderung der Vorgaben, die künftig für die Beantragung und Erteilung einer solchen Außenlandeerlaubnis gelten. Besitzer einer solchen wurden aufgefordert, ihre zu erneuern – jedoch ohne Zwang.

Keine Wortbeiträge aus dem Publikum kamen jedoch in der Sitzung des Stadtgremiums. Auch der Antragsteller besuchte die Sitzung. Der Gemeinderat handelte das Thema recht schnell ab. „Müssen wir uns mit einer neuen Genehmigung beschäftigen, solange die alte noch gilt?“, fragte Bürgermeister Karl-Josef Sprenger in die Runde und erntete zustimmende Blicke. „Ich sehe uns überhaupt nicht in der Pflicht irgendetwas zu tun“. Gemeinderat Walter Schempp pflichete dem Schultes bei: „Der alte Vertrag gilt immer noch, da brauchen wir keinen neuen“.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts hat der Erneuerung bereits zugestimmt. Dem Beschlussvorschlag „die Stadt Schömberg sieht derzeit von einer Stellungnahme ab“ stimmte das Gremium einstimmig zu.