So soll der Turm, um den es derzeit Diskussionen gibt, später mal aussehen. Foto: Archiv

Begründung des Widerspruchs gegen Bescheid der Glücksgemeinde nachgereicht.

Schömberg - Der Streit um die Schömberger Turmbaupläne geht weiter. Die Gemeinde lehnte ein Bürgerbegehren gegen das Projekt ab. Gegen den entsprechenden Bescheid legten die Gegner des geplanten Turms Widerspruch beim Landratsamt ein. Seit Mittwoch liegt auch die Begründung für diesen Widerspruch vor.

Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, bestätigte auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, dass die Begründung des Widerspruchs eingetroffen ist. Das Landratsamt beziehungsweise die Kommunalaufsicht leite die Begründung nun an die Gemeinde Schömberg weiter, so Härtel am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung.

Stellungnahme erforderlich

Das Landratsamt bittet Schömberg um eine Stellungnahme, ob die Gemeinde den Widerspruch für begründet hält und ob deshalb der Ablehnungsbescheid aufgehoben wird, war von Härtel zu erfahren. "Sollte dies der Fall sein, kann das Bürgerbegehren durchgeführt werden", so die Pressesprecherin. Sofern die Gemeinde an ihrer ablehnenden Haltung festhält, bittet das Landratsamt Calw um eine Stellungnahme aus Schömberg. Danach prüfe die Kommunalaufsicht den Widerspruch der Turmbaugegner, informierte Härtel zum weiteren Vorgehen in diesem Verfahren.

Rainer Kraft, neben Peter Burkhardt einer der beiden Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren gegen die Turmbaupläne, bestätigte am Mittwoch auf Nachfrage, dass er die Begründung für den bereits eingereichten Widerspruch nachgeliefert habe. Das Landratsamt Calw hatte eine solche Begründung bis zum 31. August gefordert. Darin legte Kraft dar, dass sich die am 23. Mai bei der Gemeinde Schömberg eingereichten 1440 Unterschriften nicht gegen einen Aussichtsturm an sich, sondern lediglich gegen die Beschlüsse des Gemeinderates vom 27. Februar wendeten. Kraft hatte immer wieder gesagt, dass erst in dieser Sitzung die Dimensionen des Vorhabens deutlich geworden seien. Seinerzeit war die Rede von Kosten in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro.

Inzwischen entschied sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. Juli für eine abgespeckte Version mit Kosten in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Außerdem soll der Turm nicht mehr am Zollernblick in Oberlengenhardt, sondern auf einem gemeindeeigenen Waldgrundstück westlich der Landesstraße zwischen Schömberg und Oberlengenhardt gebaut werden. In der gleichen Sitzung lehnte das Gremium das Bürgerbegehren gegen die Turmbaupläne ab. Es folgte damit der Rechtsauffassung der Gemeindeverwaltung. Diese hatte in ihrer Sitzungsvorlage deutlich gemacht, dass unter anderem die Anfechtungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten worden sei. So wende sich das Bürgerbegehren inhaltlich gegen die Errichtung eines Aussichtsturmes zumindest in der Form, wie der Gemeinderat ihn in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 beschlossen habe. Folglich hätte das Bürgerbegehren bereits am 5. März und nicht erst am 23. Mai eingereicht werden müssen. Dabei gehe es um eine reine Rechts- und Tatsachenfrage. Der Gemeinderat habe keine andere Wahl gehabt, als das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, so die Auffassung der Gemeindeverwaltung.