Noch nicht in trockenen Tüchern - die Flying Fox. Foto: © beeboys – stock.adobe.com

Unterreichenbach muss Stellungnahme spätestens in zweiter Januarwoche einreichen.

Schömberg/Unterreichenbach - Über die von Michael und Jürgen Wernecke geplante Stahlseilrutsche (Flying Fox) durch das Eulenbachtal in Schömberg ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch die Gemeinde Unterreichenbach hat sich gemeldet. Sie fordert ein Lärmschutzgutachten.

In seiner Sitzung am 11. Dezember beschäftigte sich der Schömberger Gemeinderat mit der von Michael und Jürgen Wernecke eingereichten Bauvoranfrage für den Flying Fox. Das Gremium billigte die Pläne einstimmig.

Die Rutsche soll rund 1400 Meter lang sein. Vorgesehen sind ein 50 Meter hoher Start- und ein 15 Meter hoher Zielturm.

Der Startturm soll nordöstlich der Kläranlage, der Zielturm im Bereich des Heiligenbrunnens beim Jägerhof entstehen.

Auch der Artenschutz spielt eine Rolle

Die Planungen sehen vor, das Servicegebäude sowie den Parkplatz für das Projekt beim Skilift zu errichten. CDU-Fraktionschef Joachim Zillinger plädierte in dieser Sitzung dafür, den Schulterschluss mit Unterreichenbach zu suchen. Bürgermeister Matthias Leyn schloss nicht aus, dass an der Trasse noch gearbeitet werden müsse. Unterreichenbachs Bürgermeister Carsten Lachenauer teilte am Dienstag mit, dass das betreffende Areal mit dem geplanten Flying Fox an Grundstücke grenzt, die der Gemeinde Unterreichenbach gehören. Deshalb wurde sie als Nachbarin um eine Stellungnahme gebeten.

Um die gesetzliche Frist einzuhalten, musste Unterreichenbach bis spätestens in der zweiten Januarwoche die Stellungnahme vorlegen. Für die dafür notwendige Gemeinderatssitzung mussten genügend Räte Zeit haben.

Eine ordnungsgemäß angekündigte öffentliche Gemeinderatssitzung sei nicht mehr möglich gewesen, sagte Lachenauer am Dienstag auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Deshalb habe das Gremium am Freitag, 4. Januar, nicht öffentlich getagt, fügte er hinzu. "Wir wollen ein Lärmschutzgutachten", sagte Lachenauer zum Ergebnis der Sondersitzung.

Davon abgesehen prüft die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Calw, ob es im Rahmen der Umsetzung des Projekts zu Eingriffen in die Natur kommt und wie diese gegebenenfalls vermieden, minimiert oder ausgeglichen werden können.

Nach den Worten von Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, wird zudem im Laufe des Verfahrens geprüft, inwieweit besonders geschützte Arten betroffen sind und artenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.