Kommunales: Stadt liegen bereits fünf Anfragen zu privaten Sanierungsprojekten vor

Schömberg (bv). "Es geht tatsächlich schon los", freut sich Sabine Neumann, Leiterin des Bauverwaltungsamts der Stadt Schömberg. Denn kaum ist das neue Sanierungsgebiet "Rathaus/Bahnhofsbereich" beschlossen, liegen bereits die ersten konkreten Anfragen für private Sanierungsmaßnahmen vor.

Laut Neumann sind bei der Stadtverwaltung schon drei konkrete Anfragen hinsichtlich eines Abbruchs beziehungsweise Neubaus eines Gebäudes in den drei Teilen des Sanierungsbereichs eingegangen. Dazu kommen zwei Anfragen wegen geplanter Sanierungsmaßnahmen in Privatgebäuden.

"Wir haben bisher zwar noch keine Verträge abgeschlossen", betont Neumann, "aber die Bürger hinsichtlich einer städtebaulichen Förderung informiert."

Neumann erinnert auch daran, dass Mitte März eine weitere Informationsveranstaltung für die Bewohner der Sanierungsbereiche stattfinden wird. Dabei würden auch wieder Vertreter des Sanierungsträgers Wüstenrot Städtebau anwesend sein, Fragen beantworten und Informationen zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten geben. Im Anschluss würden dann im Einzelgespräch die konkreten Maßnahmen im Detail besprochen. Interessierte, so Neumann, könnten sich aber auch direkt im Bauverwaltungsamt melden, um erste Informationen zu erhalten.

Die Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen sich in das vom Gemeinderat der Stadt Schömberg beschlossene Neuordnungskonzept einfügen. Die Fördergrundsätze gelten zunächst allerdings nur für die die Bereiche Rathausumfeld und Bahnhofsareal.

Gefördert werden Modernisierungen und Instandsetzungen von Gebäuden. Die Förderhöhe richtet sich nach den zuwendungsfähigen Kosten nach der Städtebauförderrichtlinie. Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen maximal 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Bei Restmodernisierungen wird der Förderzuschuss für den jeweiligen Einzelfall ermittelt. Bei Bauwerken mit besonderer städtebaulicher Bedeutung behält sich die Stadt eine Einzelfallentscheidung mit einer höheren Förderung durch einen Gemeinderatsbeschluss vor. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gibt es höhere Fördersätze.

Bei einer anschließenden Neubebauung wird die Entschädigung der Abbruchkosten auf 100 Prozent der Angebotssumme des günstigsten Anbieters beschränkt. Ohne eine Neubebauung werden die Abbruchkosten zu 50 Prozent bezuschusst.

Bricht ein Eigentümer ein Gebäude ab und veräußert das geräumte Grundstück an die Stadt, werden Abbruchkosten ebenfalls zu 100 Prozent gefördert. Maßnahmen, die weniger als 2000 Euro kosten, werden nicht bezuschusst.