Um einen möglichen Turmbau gibt es in der Gemeinde Schömberg seit einiger Zeit kontroverse Diskussionen. Foto: Ingenieurbüro Braun

Geplanter Turmbau in Oberlengenhardt sorgt für Diskussionen. Rainer Kraft und Peter Burkhardt sammeln Unterschriften.

Schömberg - Um den geplanten Turmbau in Oberlengenhardt ist unter den Bürgern eine Diskussion entbrannt. Inzwischen sammeln Rainer Kraft aus Oberlengenhardt und Peter Burkhardt aus Schömberg Unterschriften. Sie initiieren ein Bürgerbegehren.

Damit ein solches Bürgerbegehren erfolgreich ist, müssen es unter anderem nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Schömberg mit ihrer Unterschrift unterstützen. Zum Unterzeichnen berechtigt sind alle Einwohner, die zum Zeitpunkt der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Schömberg haben sowie die deutsche oder andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Nach dem Stichtag 1. Mai 2018 müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens folglich mindestens 440 Unterschriften sammeln, teilte Schömbergs Hauptamtsleiterin Lea Miene am Donnerstag auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit.

Laut Unterschriftenlisten beantragen die Unterzeichner einen Bürgerentscheid nach Paragraf 21, Absatz 3, der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg zu folgender Fragestellung: "Sind Sie dafür, die Beschlüsse des Gemeinderates vom 27.02.2018 zum Neubau eines Aussichtturms in Schömberg-Oberlengenhardt aufzuheben?" Das Gremium fasste seinerzeit einstimmig folgende Beschlüsse: "1. Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung vom 19. Februar 2018 zur Errichtung eines Aussichtsturmes am ›Zollernblick‹ in Schömberg-Oberlengenhardt zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Braun GmbH und Co. KG mit der Weiterführung der Planung und dem Einstieg in die nächsten Leistungsphasen. 3. Der Gemeinderat beschließt die optionalen Ausstattungsmerkmale (Panoramarutsche, Boulderwand und Fotopoint) erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. 4. Die Netto-Mehrkosten (überplanmäßige Ausgaben) über 340.000 Euro werden über die zu erwartenden Mehreinnahmen im Kämmereihaushalt 2018 und 2019 über rund 461.000 Euro (siehe Gemeinderatssitzung am 16.01.2018 im Rahmen der Beratung des Doppelhaushalts 2018/2019) gedeckt." Als Begründung für das Bürgerbegehren steht auf den Unterschriftenlisten: "Wir fordern die Entscheidung über den Bau eines Aussichtsturms in Oberlengenhardt aufgrund der hohen Kosten von derzeit geplanten 2,756 Millionen Euro einem Bürgerentscheid zu unterwerfen. Sofern die Bürger sich gegen den Bau des Aussichtsturms entscheiden sollten, sollen eventuell entgegenstehende, schon erfolgte Auftragsvergaben im Rahmen des rechtlich Möglichen storniert werden." Ein Kostendeckungsvorschlag ist nach Auskunft der Gemeindeverwaltung nicht erforderlich, weil das Bürgerbegehren auf das Unterlassen einer Maßnahme zielt, steht auf den Unterschriftenlisten. Dies bestätigte Miene am Donnerstag auf Nachfrage.

Bis 2. Juni bleibt noch Zeit

Als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens werden Rainer Kraft und Peter Burkhardt angegeben. Die Listen sind bis spätestens 22. Mai an Rainer Kraft, Hauptstraße 69, zurückzugeben. Er ist erster Ansprechpartner in dieser Angelegenheit. Miene teilte mit, dass die Initiatoren bis drei Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses am 2. März Zeit haben, ihre Unterschriften abzugeben. Demnach hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens bis 2. Juni Zeit, ihre Listen abzugeben. Nach Krafts Worten würden bereits fleißig Unterschriften gesammelt. "Wir geben die Listen bis Ende Mai ab", sagte er. Kraft teilte mit, dass er und Burkhardt ein Gespräch mit Bürgermeister Matthias Leyn, Kämmerer Volker Burger und der Leiterin der Touristik und Kur, Stefanie Dickgiesser, gehabt hätten. Dabei sei es unter anderem um den Grund für die Unterschriftensammlung sowie um Argumente für die Notwendigkeit eines Turmbaus gegangen, so Kraft.

"Das Thema Turmbau in Oberlengenhardt wird in der Gesamtgemeinde sehr kontrovers diskutiert", gibt Kraft zu bedenken. "Viele sind dagegen, weil sie finden, dass Schömberg vor wichtigeren Zukunftsaufgaben steht", sagte er. Als Beispiele nannte Kraft den zeitnahen Bau einer Sporthalle, die Kernzeitbetreuung sowie die Barrierefreiheit.

Für den zweiten Ansprechpartner des Bürgerbegehrens Peter Burkhardt ist es wichtig, dass die Bevölkerung an der Entscheidung über den Turmbau beteiligt wird. Es gehe darum, mehr Demokratie zu wagen, sagte er. Nach den Worten von Bürgermeister Matthias Leyn will sich der Gemeinderat noch einmal Gedanken über den Standort eines möglichen Aussichtsturms machen. "Es geht um ein ›Abrücken‹ vom Ortsteil Oberlengenhardt. Die Alternativstandorte werden weiterhin in der Nähe zu Kurpark und Kurhaus sein müssen. Aber die Machbarkeit der Möglichkeiten klären wir in den nächsten Wochen", machte Leyn gegenüber unserer Zeitung deutlich. Der Gemeinderat habe die Verwaltung beauftragt, weitere Alternativen zu finden und zu untersuchen, fügte er hinzu. Nüchtern gab sich Leyn zum Thema Bürgerbegehren: "Die Gemeindeordnung sieht ein Bürgerbegehren vor. Das sind unsere demokratischen Grundsätze, nach der wir leben. Ob ein Bürgerbegehren richtig, sinnvoll oder auch das geeignete Mittel ist, wenn einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse vorliegen, muss jeder selbst entscheiden." Ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, wird geprüft, wenn es eingereicht wird, teilte der Bürgermeister mit.