Auf den freien Grundstück neben der Bieselsberger Kirche soll das neue Gemeindehaus der Verbundkirchengemeinde Schwarzenberg-Bieselberg entstehen. Archivfoto: Kunert Foto: Schwarzwälder Bote

Neubau: Kommune beteiligt sich mit 57 500 Euro an den Baukosten / Förderung ist Bedingung für Antrag auf ELR-Mittel

Schömberg. Die (weltliche) Gemeinde Schömberg wird sich an dem geplanten Neubau eines Gemeindehauses in Bieselberg der Verbundkirchengemeinde Schwarzenberg-Bieselsberg mit einem Zuschuss von rund 57 500 Euro beteiligen. Das hat der Technik- und Umweltausschuss (TU) des Schömberger Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung entschieden.

Der Beschluss des TU erfolgte einstimmig und ist mit dem Auftrag an die Gemeindeverwaltung verbunden, gemäß den Förderrichtlinien des "Entwicklungsprogramms ländlicher Raum" (ELR) später einen Vertrag über ein "umfassendes Nutzungsrecht" des geplanten Gebäude auch für die weltliche Gemeinde zu schließen. Förderung und Nutzungsvertrag sind grundsätzliche Bedingungen, damit die Verbundkirchengemeinde überhaupt ELR-Mittel für den geplanten Gemeindehaus-Neubau beantragen kann.

Die vom TU genehmigte Fördersumme entspricht dabei – ebenfalls gemäß dem ELR-Reglement – exakt zehn Prozent der veranschlagten Baukosten.

Wird die ELR-Förderung genehmigt, würde die Verbundkirchengemeinde weitere 40 Prozent der Baukosten aus diesem Topf erstattet bekommen – also insgesamt dann eine Förderung von exakt der Hälfte der gesamten Kosten erreichen.

In unmittelbarer Nähe zur Kirche

Derzeit ist der Neubau, der in unmittelbarer Nähe der Bieselsberger Kirche entstehen soll, mit einer Bausumme von insgesamt 575 000 Euro veranschlagt.

Auf Nachfrage aus dem TU erläuterte Bürgermeister Matthias Leyn, dass man seitens der Kommune zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Einschätzung darüber abgeben könne, ob die ELR-Mittel auch wirklich für das Projekt freigegeben würden – oder nicht. Bekanntlich seien die ELR-Mittel beschränkt und würden nach Priorität beziehungsweise "Wichtigkeit" vergeben. Wo in der Prioritätenliste des zuständigen Regierungspräsidiums und letztlich als Entscheider des Wirtschaftsministeriums sich das Bieselsberger Projekt würde einordnen können, hänge natürlich von den anderen Projekten ab, die andere Kommunen oder Projektträger einreichten. Leyn nannte das Beispiel Oberlengenhardt, wo für ein vergleichbares Projekt letztlich zwei Anläufe gebraucht wurden, um die gewünschten ELR-Mittel zu erlangen.

Leyn nahm auch die Anregung aus den Reihen seiner Gemeinderäte auf, neben dem zwingend notwendigen Nutzungsrecht für das künftige Bieselsberger Gemeindehaus für die Kommune auch ein Vorkaufsrecht der geplanten Immobilie festzuschreiben – weil das Beispiel anderer Kirchengemeinden zeige, dass aus finanziellen Erwägungen gerade auch aktuell kirchliche Immobilien wieder veräußert würden. Hier solle sich Schömberg auch für künftige Eventualitäten den vollen Handlungsspielraum sichern.

Insgesamt, so Leyn in seinem Kommentar zu diesem Tagesordnungspunkt im TU, stehe die Verwaltung dem "Vorhaben sehr positiv gegenüber", von dem man sich eine nachhaltige Belebung und Attraktivitätssteigerung des Bieselsberger Dorflebens erwarte. Aktuell gebe es für den Ortsteil keinen geeigneten Treffpunkt, wo Bürger der verschiedenen Generationen zusammenkommen könnten.

Vor zwei Jahren habe zudem die letzte Gaststätte im Ort geschlossen. In dem künftigen Gemeindehaus sollen zudem die in der Kirche selbst fehlenden (barrierefreien) Sanitärräume für Gottesdienstbesucher untergebracht werden.

Mit dem nun vorliegenden Beschluss des TU, eine zehnprozentige Förderung der Baukosten für das Gemeindehaus in Bieselsberg zu übernehmen, kann die Verbundkirchengemeinde jetzt den Förderantrag für die ELR-Mittel fertigstellen und fristgerecht für das Förderjahr 2020 beim für die Vorprüfung der einzureichenden Unterlagen zuständigen Landratsamt Calw einreichen. Die Gemeinde Schömberg wird parallel die Fördersumme für das Haushaltsjahr 2020 in die Planungen einstellen und freigeben.