Die ehemalige Neuapostolische Kirche in Schörzingen soll als Wohnhaus genutzt werden. Foto: Hauser Foto: Schwarzwälder Bote

Wohnungsbau: Schömberger Gemeinderat stimmt Mehrfamilienhäusern zu und ärgert sich über Auflagen des Landratsamts

Ein 13-Familien-Haus neben der Alten Schule, eine verkaufte Kirche, die zum Wohnhaus umgebaut werden soll: Bürokratische Hürden, Auflagen und Bedenken haben im Schömberger Gemeinderat für Diskussionen und für Ärger gesorgt.

Schömberg. Die volle Zustimmung des Gremiums bekam das Mehrfamilienhaus, das die Esslinger Wohnbau GmbH anstelle der beiden alten Häuser in der Gaberstallgasse 1 und 3 errichten will. An der Gaberstallgasse sollen Traufhöhe und Dachneigung der Alten Schule angepasst werden. "Die Altstadtsatzung wird gut eingehalten", sagte Bauverwaltungsleiterin Sabine Neumann.

Zur B 27 hin ist das Gebäude moderner, von dort aus ist auch die Einfahrt in die zweistöckige Tiefgarage mit hydraulischer Hebevorrichtung vorgesehen. Zudem soll es 26 überdachte Fahrrad-Stellplätze geben sowie öffentlichen Parkraum und einen Spielplatz. Nach Vorgabe des Landratsamts muss es möglich sein, auch die vordere Gebäudeseite mit der Feuerwehr-Drehleiter zu erreichen. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll laut Plan über den Hof der Alten Schule erfolgen.

Für all das müsse der Bauherr noch die hintere Grundstücksfläche erwerben, erklärte Neumann. Was die Zufahrt angehe, sehe sie kein Problem, "wenn die Feuerwehr weg ist". Der kleine Durchgangsweg bleibe bestehen, dafür müsse der Stadt ein Wegerecht eingeräumt werden.

Sascha Ströbel, Frank Polich und Marc-Oliver Schwarz hatten Bedenken, was die schmale Zufahrt, den Durchgangsweg und das Gefälle angeht. So wurde im Beschlussvorschlag formuliert, dass Wegerecht und Zufahrt "mit der Stadt abzustimmen" seien.

Keine Zustimmung fand indes die Artenschutz-Auflage des Landratsamts für ein privates Bauvorhaben in Schörzingen: Für die Nachnutzung der ehemaligen Neuapostolischen Kirche in der Hochbergstraße 33 als Wohnhaus sollte der Bebauungsplan "Katzenbol II" dahingehend geändert werden, dass die "Gemeindebedarfsfläche Kirche" zur "Wohnbaufläche" umgewandelt wird.

Am Gebäude sind keine wesentlichen Veränderungen vorgesehen, es soll lediglich ein Doppelcarport mit Flachdach gebaut werden, und das bisherige Baufenster, das ein bestehendes Gebäude anschneidet, muss entsprechend angepasst werden.

Sinnvoll im Sinne der innerörtlichen Entwicklung, befanden die Räte. Wenn da nicht die artenschutzrechtliche Auflage gekommen wäre: Neben der "Abarbeitung der Umweltbelange" soll die Verwaltung jetzt eine "artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, insbesondere in Bezug auf das Vorhandensein von Fledermausquartieren" bei einem Fachbüro in Auftrag geben. Die Kosten für die Überprüfungen soll der Grundstückseigentümer tragen.

"Was, wenn nicht?", erkundigte sich Tommy Geiger. "Ganz einfach: Dann gibt’s keine Baugenehmigung", sagte Bürgermeister Karl-Josef Sprenger. Sein Kommentar auf die Auflagen: "So kommen wir im Wohnungsbau nicht voran. Man bemüht sich um innerstädtische Entwicklung, so was ist völlig unproduktiv." Er wolle die Angelegenheit am Montag der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut vortragen. Dann nämlich seien alle Bürgermeister in Stuttgart zu Gast. "Es sprengt den bürokratischen Rahmen", fand Sascha Ströbel. Der Beschlussvorschlag fand bei einer Ja-Stimme des Bürgermeisters und 15 Enthaltungen keine Mehrheit.