Dem Turmbau in Schömberg steht kaum noch etwas entgegen. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Tourismus: Begründung zur Ablehnung des Bürgerbegehrens liegt vor / Vier Wochen Klagefrist

Der Bau des Aussichtsturms in Schömberg-Oberlengenhardt rückt einen Schritt näher. Seit Mittwoch haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens auch die schriftliche Begründung der Kommunalaufsicht. Seitdem gilt eine vierwöchige Klagefrist.

Schömberg-Oberlengenhardt. Die Begründung ging den Initiatoren des Bürgerbegehrens, Rainer Kraft und Peter Burkhardt, am Mittwoch zu. Darin heißt es: "Die Frage, gegen welchen Beschluss sich das Bürgerbegehren richtet, hängt zum einen von der Auslegung des Bürgerbegehrens und zum anderen von der Auslegung der Gemeinderatsbeschlüsse ab. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens richtet sich wortwörtlich ›gegen die neuen Pläne für einen Aussichtsturm in Schömberg-Oberlengenhardt‹".

Auch im Begründungstext der Unterschriftenliste wird auf die Beschlüsse des Gemeinderats vom 27. Februar hingewiesen. Entscheidend sei aber nach der Rechtsprechung nicht die Wortwahl des Bürgerbegehrens, sondern die inhaltliche Zielrichtung. Bei der Ermittlung dieser komme es in erster Linie darauf an, wie die Unterzeichner den Text des Bürgerbegehrens verstehen müssen.

In der Begründung zur Unterschriftenliste werde gefordert, "die Entscheidung über den Bau eines Aussichtsturms in Oberlengenhardt aufgrund der hohen Kosten von derzeit geplanten 2,756 Millionen Euro einem Bürgerentscheid zu unterwerfen. Sofern die Bürger sich gegen den Bau des Aussichtsturms entscheiden sollten, sollen eventuell entgegenstehende, schon erfolgte Auftragsvergaben im Rahmen des rechtlich Möglichen storniert werden".

Aus der Begründung könne entnommen werden, dass sich das Bürgerbegehren gegen den Turm an sich und nicht nur gegen die (deutliche) Kostensteigerung richtet.

Der Hinweis in der Begründung "Sofern die Bürger sich gegen den Bau des Aussichtsturmes entscheiden sollten, sollen eventuell entgegenstehende, schon erfolgte Auftragsvergaben im Rahmen des rechtlich Möglichen storniert werden", lasse dies vermuten und könne von einem aufmerksamen Unterzeichner auch als Ablehnung des gesamten Vorhabens (und damit der früheren Beschlüsse) aufgefasst werden.

Weg für Projekt ist so gut wie frei

Dem stehe auch nicht der Vortrag der Widerspruchsführer entgegen, wonach "die Unterzeichner des Textes eindeutig wissen, was Gegenstand des Bürgerbegehrens ist", so die Ansicht der Kommunalaufsicht. "Die Begründung ist eben nicht eindeutig (möglicherweise unglücklich formuliert – so der Verein Mehr Demokratie) und daher interpretationsfähig."

Nachdem das Bürgerbegehren gegen den geplanten Aussichtsturm in Schömberg auch vom Landratsamt für unzulässig erklärt wurde, ist der Weg für den Bau so gut wie frei. Doch noch muss abgewartet werden, denn den 1440 Unterzeichnern der Petition gegen den Turm bleibt noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens, Rainer Kraft und Peter Burkhardt, werden, wie im Vorfeld angekündigt, nicht klagen. "Ich werde niemanden ermutigen, werde es aber auch niemandem ausreden, zu klagen. Ich selbst klage aber nicht", teilte Burkhardt im Gespräch mit unserer Zeitung mit.

Weiterhin noch offen ist, wie hoch die Zuschüsse für das Projekt ausfallen und wann der Spatenstich sein wird. Matthias Leyn, Bürgermeister von Schömberg, teilte im Gespräch mit unserer Zeitung mit, dass der Bauantrag gestellt sei und man auf eine Entscheidung des Landratsamts Calw warte.

Bei den Zuschüssen rechnet der Schultes frühestens im Frühjahr 2019 mit einer Rückmeldung. "Bis dahin können wir nur alles vorbereiten und abwarten. Sobald diese beiden Rückmeldungen vorliegen, können wir im Gemeinderat einen Zeitablauf festlegen". Wie eine Klage der 1440 Unterzeichner den Terminplan durcheinander bringen könnte, darüber konnte Leyn noch keine Auskunft geben: "Ob und inwieweit Klage eingereicht wird, können wir nicht beurteilen. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, müssen wir dann bei Vorliegen der Klage entscheiden".

Die Bürger sollen am Montag, 5. November, um 19 Uhr im Kurhaus über das Bauvorhaben inklusive der vorgesehenen Flyline informiert werden.