Viele Planungen, Satzungen, Vorschriften und Verwaltungsvorgänge müssen noch ausgearbeitet, geprüft und abgehandelt werden, bevor auf dem Teilbereich "Allgemeines Wohngebiet" des Areals "Neue Mitte Schömberg – Wohnen" barrierefreie Reihenhäuser gebaut werden können. Foto: Fisel Foto: Schwarzwälder-Bote

Ausschuss für Technik und Umwelt nimmt Bebauungsplan "Neue Mitte – Wohnen in Schömberg" unter die Lupe

Von Andrea Fisel

Schömberg. Die Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt im Gemeinderat Schömberg sind sich einig, dass es in der Kommune genug Möglichkeiten für vollstationäre Pflege gibt, hingegen zu wenige für barrierefreies Wohnen.

Nach Vorlage des Bebauungsplanes sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften "Neue Mitte – Wohnen" in einer Fassung vom 6. September 2013 durch das Planungsbüro Gerhardt.Stadtplaner.Architekten in Karlsruhe sollte das Gremium die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange befürworten. Dieser Beschlussempfehlung für den Gemeinderat wurde zwar letztlich zugestimmt, jedoch nur unter der Bedingung, die angesprochenen Punkte bis zur nächsten Sitzung zu klären und bei Bedarf zu ändern.

Um die geplante Nutzung auf dem Areal "Wohnbereich" zu ermöglichen, hatte der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung im September 2012 den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das betreffende Gebiet ist im Flächennutzungsplan derzeit noch als Sonderbaufläche für Rehabilitation ausgewiesen.

Zur Realisierung der Wohnbauflächen bedarf es jedoch einer Aufstellung eines Bebauungsplanes, der ein Sondergebiet für Wohnformen sowie ein "allgemeines Wohngebiet" ausweist.

"In der Zwischenzeit wurden die Planungen des Investors, der Firmengruppe Krause Bauträger Holding GmbH, weiter mit der Gemeinde abgestimmt, so dass die entsprechenden Bauleitplanverfahren durchgeführt werden können", informierte Bauamtsleiter Matthias Leyn. Die zulässigen Nutzungen stellte Peter Schneider, Projektleiter beim städtebaulichen Planungsbüro Gerhardt, für die beiden Teilbereiche SO (Sondergebiet für betreute Wohnformen für Senioren) und AW (Allgemeines Wohngebiet) vor.

Einig waren sich alle Gremiumsmitglieder, dass in den planungsrechtlichen Festsetzungen für den Teilbereich SO explizit festgehalten werden müsse, dass in den Gebäuden für die Unterbringung von Pflegewohngruppen für Senioren mit Einrichtungen für die Tagespflege und die ambulante Pflege maximal 15 vollstationäre Pflegeplätze eingerichtet werden dürfen. "Mit diesem Angebot soll gewährleistet werden, dass niemand im Bedarfsfall umziehen muss", hielt CDU-Gemeinderat Andreas Ehnis fest. Joachim Zillinger, CDU-Fraktionssprecher, unterstrich diese Aussage: "Diese Pflegeplätze sollen lediglich ergänzenden Charakter haben."

Ebenso sollte für den Teilbereich WA schriftlich definiert werden, dass hier barrierefreies Wohnen im Vordergrund stehe. "Wir wollen hier speziell barrierefreie Wohnmöglichkeiten schaffen", forderten Gerold Kraft und Elfriede Mösle-Reisch (beide UWV). Auch SPD-Sprecher Helmut Sperth brachte sein Unverständnis zum Ausdruck: "Wir waren der Meinung, dieser Bereich WA wird ausschließlich behindertengerecht gestaltet." Bürgermeisterin Bettina Mettler versicherte daraufhin: "Wir werden die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen und mit dem Investor abklären."