Gutachten wird vorgelegt. DLRG-Bootssteg wird eingezäunt. Hinweistafel und Notruf sollen kommen.
Schömberg - Ein heißer Sommer kündigt sich an, und der Schömberger Stausee ist auch in Corona-Zeiten beliebt. Obwohl die Badeinsel nicht da ist, die DLRG keine Rettungswache übernimmt und Schilder darauf hinweisen, dass auf eigene Gefahr gebadet wird.
Nicht nur aus Schömberg und Balingen kommen die Badegäste, sondern auch aus den Nachbarkreisen und sogar aus der Schweiz. Auf der Liegewiese drängt man sich – Corona zum Trotz – dicht an dicht.
Aber wie sieht es mit den haftungsrechtlichen Fragen aus, falls doch mal was passiert? Um das zu klären, hatte die Stadtverwaltung bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das wurde den Gemeinderäten in der Sitzung vor der Sommerpause vorgelegt.
Stadt muss Badegäste vor Gefahren schützen
Was geht daraus hervor? Der See ist eine frei zugängliche Badestelle; es gibt „keine "badspezifischen Ausbauten oder Attraktionen" wie Badeinsel oder frei zugänglicher Steg. Liegewiese, Parkplatz, Gastronomie, Toiletten, Duschen und Umkleiden seien, wie es im Gutachten heißt, an einer Badestelle zulässig. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass "konkurrierende Nutzungen" vermieden werden. Sprich, dass Boote im Badebereich und Schwimmer außerhalb der mit Bojen abgegrenzten Flächen nichts zu suchen haben.
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"Haftungsverantwortlicher für die Schaffung von Gefahren", heißt es im Gutachten weiter, seien der Eigentümer, also das Land Baden-Württemberg, und der Betreiber, dem die Nutzung vertraglich übertragen worden ist, also die Stadt Schömberg. Ergo: Die Stadt muss die Benutzer, also die Badegäste, vor Gefahren schützen, "die über das übliche Risiko hinausgehen und nicht ohne weiteres erkennbar oder vorhersehbar sind".
Das bedeutet Verkehrssicherungspflicht: sichere Land- und Wasserflächen einschließlich der Zugangswege, regelmäßige Kontrollen, Badeinformationen, Hinweisschilder und -flaggen, einschließlich einer Notruf-Möglichkeit.
Bootssteg wird eingezäunt
In den nächsten Tagen soll der DLRG-Bootssteg eingezäunt werden, und die Verwaltung will neben den bereits vorhandenen kleinen Tafeln auch eine große Hinweistafel aufstellen lassen, dass auf eigene Gefahr gebadet wird.
Ob und wie eine Notrufnummer installiert werden soll, werde, wie Bürgermeister Karl-Josef Sprenger sagte, in Absprache mit der DLRG geprüft. Und an den Bojen werde noch einmal darauf hingewiesen, dass außerhalb der gekennzeichneten Fläche Badeverbot besteht: "Weiterschwimmen verboten – Ertrinkungsgefahr!"
"Und was, wenn trotzdem jemand weiter schwimmt"?, erkundigten sich die Räte. In dem Fall, so Sprenger, sei die Stadt aus der Pflicht, falls etwas passiert. Etwa, wenn ein Boot einen Schwimmer rammt. Mit diesem "Gerüst" könne man, so Sprenger abschließend, "eine vorzügliche Badestelle ausgestalten". Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig.