Die Masche Schockanruf ist unter Betrügern immer noch weit verbreitet. Foto: dpa

Ein 41-Jähriger hat sich vor dem Landgericht Hechingen verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, Teil einer Betrügerbande zu sein, die auch in Balingen zu Gange war.

In Jeans und Trainingsjacke erscheint der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte im Verfahren um banden- und gewerbsmäßigen Betrug vor dem Landgericht Hechingen. Dem 41-jährigen Mann aus dem Raum Villingen-Schwenningen wird vorgeworfen, ältere Menschen mithilfe von Schockanrufen um ihr Vermögen gebracht zu haben – in der Rolle des Abholers.

 

Schon zu Beginn des Prozesses kristallisierte sich heraus, dass die Verfahrensbeteiligten über ein Verständigungsgespräch zu einer für alle gewinnbringenden Lösung kommen wollten. Bevor es zu diesem Gespräch kam, verlas der Staatsanwalt die Vorwürfe, die gegen den deutschen Staatsangehörigen erhoben wurden.

Ein Zahnrad in einer Maschinerie

Demnach war der Mann an vier dreisten Betrugsmaschen beteiligt, drei davon waren erfolgreich. Ein 72‑jähriger Mann aus Balingen wurde im letzten Moment stutzig, weswegen es nicht zur Vollendung der Straftat gekommen war.

Der Angeklagte war ein Zahnrad in einer größeren Betrugsmaschinerie. Hintermänner aus der Türkei riefen laut Anklageschrift bei betagten Personen an und gaben sich als Polizei aus. Die Herangehensweise, um an Geld und Wertgegenstände zu gelangen, variierte dabei.

Einmal wurde den Senioren vorgespielt, dass es in der Nachbarschaft zu einem Einbruch gekommen sei und korrupte Bankmitarbeiter involviert wären. Deswegen müssten die Angerufenen dringend ihre Schließfächer räumen und den Inhalt der „Polizei“ übergeben.

FFP2-Maske dient als Tarnung

In einem anderen Fall gaukelten die Anrufer vor, dass sie in geheimer Mission unterwegs seien, da sich der Name der potenziellen Betrugsopfer auf der Liste einer Einbrecherbande befinde. Der 41-Jährige war in allen Fällen als Abholer tätig, der die Beute direkt bei den älteren Menschen einsammelte – erschienen ist er immer mit einer FFP2-Maske, um nicht erkannt zu werden.

Mit dieser Masche erbeutete die kriminelle Bande teils fünfstellige Geldbeträge sowie Schmuck und Kreditkarten. Eine ältere Dame aus Sigmaringen händigte zwei Goldbarren sowie Goldmünzen aus. Eine Frau aus Radolfzell gab im Glauben, das Richtige zu tun, diversen Diamantschmuck ab.

Auch einen Balinger Senior nahm die Bande ins Visier. Dieser machte sich laut Staatsanwaltschaft bereits auf den Weg zu seiner Bank, als ihn doch noch Zweifel packten. Ein Anruf bei der echten Polizei bewahrte ihn vor größerem Unheil.

Urteil steht noch aus

Vor Gericht traten die Verfahrensbeteiligten in den Dialog und versuchten, per Verständigungsgespräch eine Lösung zu finden. Unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte vor Gericht ein glaubhaftes Geständnis ablegt und mit den Ermittlern kooperiert, garantiert das Gericht eine Haftstrafe zwischen fünf Jahren und fünf Jahren plus vier Monaten. In besonders schweren Betrugsfällen, wie hier der Fall, sieht das Gesetz eigentlich eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor.

Dem Angeklagten und seinen beiden Verteidigern erschien diese Abmachung sinnvoll, sie stimmten zu. Zwei weitere Tatvorwürfe, die ebenfalls noch gegen den Mann im Raum stehen, würden somit aus der Akte gestrichen und nicht weiterverfolgt.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung am Landgericht Hechingen wurden unter anderem Polizeibeamte befragt, die an den Fällen damals gearbeitet haben. Das Urteil steht allerdings noch aus und soll in einem weiteren Termin verkündet werden.

Weit verbreitete Masche

Die Betrugsmasche der Schockanrufe ist weit verbreitet – immer wieder ist von diversen Fällen zu lesen. Oft geben sich Betrüger als Verwandte wie Tochter, Sohn oder Enkel aus, auch als angebliche Polizeibeamte oder Anwälte, und schildern eine erfundene Notsituation.

Tipps der Polizei

Lassen
Sie sich von unbekannten Anrufern nicht unter Druck setzen oder in ein Gespräch verwickeln – legen Sie im Zweifel einfach auf.

Teilen
Sie am Telefon keine persönlichen oder finanziellen Informationen. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihre tatsächlichen Angehörigen über die Ihnen bekannte Telefonnummer.

Zu beachten:
Die Polizei oder andere Amtspersonen bitten Sie niemals telefonisch um Bargeld oder Wertgegenstände.

Übergeben
Sie niemals Geld oder Wertsachen an Personen, die Sie nicht kennen.

Lassen
Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus.

Haben
Sie bereits einen verdächtigen Anruf erhalten, informieren Sie umgehend die Polizei und erstatten Anzeige.

Vereinbaren
Sie mit Familie oder Freunden ein Codewort, damit Sie im Notfall echte Hilferufe von ihnen erkennen können.