Lukas Beck ist Anwalt von Architekt Eberhard. Foto: Lück

Paukenschlag im Verfahren um den angeblichen Neckarbad-Baupfusch: Nach 130 Minuten Verhandlung schlägt die Zivilkammer einen Vergleich vor. Weil die Verantwortung von Architekt Bernhard Eberhard aus Sicht der Kammer nicht nachgewiesen ist.

Horb/Rottweil - Während der Vorsitzende Richter Michael Zange den Vergleichsvorschlag diktiert, haben Bürgermeister Ralph Zimmermann und Fachbereichsleiter Thomas Hellener lange Gesichter. Richter Zange sagt im rechtlichen Hinweis: "Der Architekt ist verpflichtet, den Bauherren unverzüglich über die Ursachen möglicher Baumängel aufzuklären. Die Schäden sind aber weit nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungspflicht aufgetreten!"