Weil eine abgebrannte Feuerwerksbatterie in Bochingen zu einem Autobrand führte, wird gegen einen 30-Jährigen ermittelt. Wir fragen nach dem aktuellen Stand und neuen Erkenntnissen.
Das Feuerwerk sollte wohl die Krönung eines rauschenden Hochzeitsfestes am 17. Mai in Bochingen sein. Doch der Abend nahm eine schockierende Wendung, als die nicht vollständig erloschenen Reste der Feuerwerksbatterie das Auto des Bräutigams in Brand steckten. Nach dem Vorfall drängen sich viele Fragen auf: War das Feuerwerk überhaupt angemeldet? Und warum hatte der Bräutigam, wie die Polizei berichtete, die leere Batterie unter das Auto geschoben?
Auf Nachfrage bei der Polizei, die wegen fahrlässiger Brandstiftung gegen den 30-Jährigen ermittelt, heißt es zu letzterer Frage, der Beschuldigte lasse sich anwaltlich vertreten, so dass derzeit keine genauen Angaben zum Geschehensablauf gemacht werden könnten, einschließlich der Frage, weshalb die abgebrannte Feuerwerksbatterie unter das Auto geschoben wurde.
Ermittlungen dauern an
Die polizeilichen Ermittlungen dauerten derzeit noch an, teilt Polizeisprecher Patrick Zöller mit, gibt jedoch Auskunft über den genauen zeitlichen Ablauf. Demnach sei das Feuerwerk laut Zeugen gegen 22 Uhr auf dem Parkplatz des Sportplatzes abgebrannt worden. Die Meldung über das brennende Fahrzeug sei gegen 22.30 Uhr bei der Polizei eingegangen.
Bei dem Vorfall entstand Sachschaden in Höhe von 25 000 Euro. Zwei weitere in der Nähe geparkte Fahrzeuge wurden laut Polizeibericht ebenfalls durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen.
Ausnahmegenehmigung erforderlich
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Abbrennen eines Feuerwerks teilt die Polizei mit, es bedürfe außerhalb von Silvester grundsätzlich einer behördlichen Ausnahmegenehmigung. „Erfolgt ein Feuerwerk ohne diese Genehmigung, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und entsprechend mit einer Geldbuße geahndet werden“.
Für das Abbrennen von Feuerwerk gelte unter anderem, dass nur zugelassene Pyrotechnik und diese auch nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet werden dürfe. Wichtig in Zusammenhang mit dem Bochinger Vorfall: „Ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Personen und Fahrzeuge ist einzuhalten.“ Und: „Die Reste und nicht gezündete Batterien sind ordnungsgemäß zu entsorgen – insbesondere darf pyrotechnisches Material nicht in oder unter Fahrzeugen gelegt werden“, stellt der Polizeisprecher klar.
Stadt hält sich bedeckt
Von der Stadt Oberndorf wollen wir wissen, ob das Feuerwerk im Vorfeld angemeldet worden sei, und erhalten eine überraschend zurückhaltende Antwort. „Hierzu äußert sich die Stadt öffentlich nicht“, heißt es knapp von Bürgermeister Matthias Winter dazu. Gleiches gilt für die Frage, welche Kosten durch den Feuerwehreinsatz entstanden sind.
Und die müssen beträchtlich sein, war die Oberndorfer Feuerwehr doch mit drei Fahrzeugen und elf Einsatzkräften vor Ort.
Bezüglich der Vorgaben seitens der Stadt zum Abbrennen eines Feuerwerks teilt der Bürgermeister mit, in einer Genehmigung würden Tag, Zeitraum und Abbrennbereich festgelegt sowie die Haftung übertragen und auf Sicherheit der Umgebung hingewiesen. „Dazu gehören die Beachtung der Flug- und Windrichtung sowie das Ablöschen hinterher.“
Auf die Frage, wie die Stadt überprüfe, ob die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, teilt Winter mit: „Eine Überprüfung vor Ort wird nicht vorgenommen, dies ist auch nicht notwendig. Die Auflagen und Hinweise in der Genehmigung sind eindeutig.“ Ob es eine solche für das Feuerwerk bei der Hochzeit gab, bleibt vorerst weiter unklar