Mit dem „Schneller-Bauen-Gesetz“ will der Senat Bauvorhaben beschleunigen. Befürchtungen der Bezirke, dass sie dabei übergangen werden, tritt der zuständige Senator entgegen.
Mit dem geplanten „Schneller-Bauen-Gesetz“ der Senatsverwaltung geht aus Sicht von Bausenator Christian Gaebler (SPD) keine Entmachtung der Bezirke bei der Planung von Bauvorhaben einher. „Für die Bauleitplanung sind federführend die Bezirke in der Regel zuständig“, sagte der Senator im RBB-Inforadio. „Es gibt aber Verfahren, bei denen die Landesebene die Federführung übernimmt, wenn es eine gesamtstädtische Bedeutung hat, wie zum Beispiel eine größere Anzahl von Wohnungen.“
Mit dem Gesetz wolle der Senat solche Themen lediglich klarer bündeln. „Wenn die Landesebene eine Federführung hat, dann muss sie auch an bestimmten anderen Stellen im Zweifelsfall abschließend entscheiden können“, betonte Gaebler. „Im Moment haben wir da einen ziemlichen Mischmasch an Zuständigkeiten.“
Senat will am Dienstag das „Schneller-Bauen-Gesetz“ beschließen
Der Senat sehe insgesamt rund 50 gesetzliche Änderungen vor, von denen lediglich vier die Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene beträfen. „Das ist in der Regel nur eine Klarstellung, dass zum Beispiel Wohnungsbau auch zu einer dringenden gesamtstädtischen Aufgabe gehört und in dem Fall dann auch Zuständigkeiten verlagert werden können.“
Der Senat will an diesem Dienstag das „Schneller-Bauen-Gesetz“ beschließen. Es umfasst zahlreiche Maßnahmen, um bei der Vorbereitung und Umsetzung vor allem von Projekten im Wohnungsbau schneller voranzukommen - bislang dauert das nicht selten mehrere Jahre. Unter anderem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und standardisiert, Prüf- und Bearbeitungsfristen eingeführt und Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene klarer geregelt werden.
Naturschutzverbände hatten zuletzt davor gewarnt, Natur- und Artenschutz zugunsten schnelleren Bauens auszuhöhlen. Gaebler betonte, das sei nicht der Fall. „Wir haben an bestimmten Stellen Fristen verkürzt.“ Und es werde klargestellt, dass bereits bestehende Ausnahmeregelungen bei dieser Frage auch für den Bau von Wohnungen oder sozialer Infrastruktur gelten.