Beim Schneeräumen auf dem Gehweg sind die Anwohner in der Pflicht. Foto: © chiyacat – stock.adobe.com

Von 8 bis 20.30 Uhr müssen Anlieger Schnee beseitien. Sicherheit für Fußgänger muss gewährleistet werden. 

Rottweil - Dem starken Schneefall geschuldet, türmen sich derzeit Berge der weißen Masse an manchen Stellen in Rottweil derart auf, dass sich ein Leser die Frage gestellt hat, wer denn – vor allem für die Königstraße, vor den Rechtsanwälten, Geschäften oder der Post – dafür zuständig ist?

Räumpflicht für Anlieger

Renate Glatthaar von der Ordnungsverwaltung gibt an, dass für das Räumen und Streuen der Gehwege und des Straßenrandes – falls kein Gehweg vorhanden ist – die Anlieger verantwortlich sind. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass an Werktagen bis 7 Uhr, an Feiertagen bis 8 Uhr eine sichere Benutzung durch Fußgänger gewährleistet ist. Die Räumpflicht gelte bis abends um 20.30 Uhr.

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Glatthaar führt aus, dass zum Streuen umweltfreundliches, abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden ist. Salz dürfe nur bei Eisglätte verwendet werden. Wenn nicht oder nicht ausreichend geräumt ist, würden die Anlieger zunächst aufgefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Ein Bußgeld sei die Ausnahme.