Landrat Sven Hinterseh plädiert dafür, „gemeinsam zu überlegen, wie eine ambulante medizinische Versorgung in Donaueschingen und im Städtedreieck zukünftig aussehen kann.“ (Archivfoto) Foto: dold.media/Wilfried Dold

In seiner Haushaltsrede richtete Sven Hinterseh den Fokus auch auf das Thema Klinikum in Donaueschingen. Er plädiert für ambulante Versorgung.

„Für mich steht fest, dass wir aufgrund des wirtschaftlichen Drucks und der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen nun kluge und zukunftsfeste Entscheidungen treffen müssen“, sagte der Landrat in seiner Haushaltsrede mit Blick auf das Schwarzwald-Baar-Klinikum – und auch auf dessen Klinikstandort Donaueschingen.

 

Seines Erachtens müsse man als Gesellschafter die Geschäftsführung „dabei unterstützen, möglichst bald wieder ohne Gesellschafterzuschüsse auszukommen“.

Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage des Kreises sehe er keine Möglichkeit, dauerhaft der GmbH einen jährlichen Millionenzuschuss gewähren zu können. Es brauche Strukturen, die es der GmbH ermöglichten, wieder aus eigener Stärke heraus zu investieren und zu wachsen, so Hinterseh.

Dies erfordere aber – zu diesem Schluss seien die vom Klinikum beauftragten Gutachter gekommen – strukturelle Veränderungen – und damit zielte er auf die Zukunftsfähigkeit des Standortes Donaueschingen ab.

Gesetzeslage abzuwarten

Zwar müsse man derzeit noch abwarten, bis die Gesetzeslage klar und verbindlich sei – die neue Bundesregierung hat angekündigt hat, dass sie bei der Krankenhausreform Änderungen vornehmen will.

„Zugespitzt heißt dies: Ob wir Donaueschingen perspektivisch schließen oder nicht, können wir erst entscheiden, wenn die Gesetzeslage klar ist“, erläuterte der Landrat.Wenn man hier Klarheit habe, werde man in Abstimmung mit dem Landessozialministerium „einen möglichen Zukunftsweg aufzeigen“.

Bald eine Entscheidung

Danach brauche es eine Diskussion in den zuständigen Gremien und möglichst im ersten Halbjahr 2026 dann auch eine Entscheidung. „Nur so können wir gewährleisten, dass die GmbH sich rasch auf die neue Situation einstellen kann und dann auch die notwendigen Schritte eingeleitet werden können“, so der Landrat.

Ihm sei aber wichtig zu betonen, dass die GmbH vor dem Hintergrund des Gesellschafterauftrags „eben gerade auch die Wirtschaftlichkeit im Blick hat.“ Und hier sprächen die Zahlen des Gutachtens eine deutliche Sprache: Ein Standort – statt je einer in VS und in Donaueschingen – sei demnach auf Dauer die „wirtschaftlich tragfähigere“.

„Schon lange nicht mehr alle Disziplinen“

Donaueschingen sei schon lange kein Krankenhaus mehr, in dem alle Disziplinen angeboten werden. In der jetzt folgenden Phase werde das Krankenhaus noch mehr eine Spezialisierung erfahren und der „allgemeinmedizinische Mehrwert“ für die Bürger werde dann nicht mehr in dem Maße gegeben sein, wie vielleicht bislang.

„Gemeinsam überlegen“

„Insoweit fände ich es persönlich wichtiger, dass alle Akteure noch viel mehr die Zukunft in den Blick nehmen und gemeinsam überlegen, wie eine ambulante medizinische Versorgung in Donaueschingen und im Städtedreieck zukünftig aussehen kann“, sagt Hinterseh.

Seines Erachtens greife ein Gegengutachten des Gemeinderates Donaueschingen „viel zu kurz.“ Stattdessen verwies der Landrat auf den Aufbau ambulanter Strukturen in anderen Kreiskommunen.

Er werbe „wirklich dafür, dass wir gemeinsam in diese Richtung blicken und uns überlegen, ob wir beispielsweise als GmbH im Bereich von geeigneten Räumlichkeiten und unserem Netzwerk hier einen wichtigen Beitrag leisten können, um die Situation in Donaueschingen zukunftsfest zu verbessern.“

Der Verlustausgleich

Nach der VS-Entscheidung
Im aktuellen Kreis-Haushaltsentwurf wurden die vollen 50 Prozent des Verlustausgleichs für das Klinikum eingeplant – also sechs Millionen Euro, die die Klinikgesellschaft nicht selbst aus ihrem Eigenkapital decken kann. Das wurde nach einem Gemeinderatsbeschluss in Villingen-Schwenningen notwendig. VS will sich demnach nicht mehr anteilig  am Defizitausgleich beteiligen.