Um die Notfallpraxen im Land ist ein massiver Streit ausgebrochen. Auch im neuen Calwer Krankenhaus sollte eigentlich eine Platz finden – daraus wird nun aber möglicherweise nichts. Foto: Thomas Fritsch

Der Notfallpraxis in Calw droht offenbar die Schließung. Baden-Württembergs Sozialminister könne die Pläne der kassenärztlichen Vereinigung stoppen, sagt die SPD-Co-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Saskia Esken. Doch dieser bleibe tatenlos.

Der Bericht des SWR vor wenigen Tagen schlug vielerorts ein wie eine Bombe: Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) plane die Schließung von 17 weiteren Notfallpraxen – darunter auch jener in Calw. In der Region seien zudem Herrenberg und Neuenbürg betroffen.

 

Gegen diese Pläne waren nicht zuletzt die Landräte aus Böblingen und Calw, Roland Bernhard und Helmut Riegger, sofort Sturm gelaufen.

„Da werden wir jetzt drum kämpfen!“

Und Riegger sowie Alexander Schmidtke, Geschäftsführer des Klinikverbunds Südwest, sind sich einig, dass es im Kreis Calw zwei Notfallpraxen brauche. „Da werden wir jetzt drum kämpfen!“, sagte Riegger am Mittwoch am Rande eines Termins.

Im neuen Calwer Krankenhaus sei auch bereits Platz für eine neue Notfallpraxis geschaffen und gebaut worden – „auf unsere Kosten“, unterstreicht der Landrat.

Überlastung der schwer belasteten Notaufnahmen

Generell befürchten zahlreiche Kritiker durch einen so drastischen Schritt eine weitere Überlastung der bereits schwer belasteten Notaufnahmen im Land. „Gehen Sie mal am Wochenende da rein, dann sehen Sie, was da los ist“, sagte Riegger. Die Zahl steige seit einiger Zeit bereits massiv, obwohl es in Calw noch eine Notfallpraxis gebe.

Schmidtke ergänzte, sobald ein Patient in die Notaufnahme komme, müsse dieser aber durchdiagnostiziert werden. „Wenn wir das nicht machen und etwas übersehen, dann hat das Krankenhaus ein Problem.“ Immerhin seien die Kliniken verpflichtet, jeden zu behandeln, der als Patient eintrete.

Bereits vor rund einem Jahr – damals hatte die KV acht Notfallpraxen geschlossen und die Öffnungszeiten vieler weiterer, auch in Calw und Nagold, eingeschränkt – hatten Bernhard, Riegger und Schmidtke in dieser Angelegenheit an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geschrieben.

Dass dieser Appell aber ungehört verhallt sei, gegen diese Vermutung wehrt sich die SPD, namentlich die SPD-Co-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete für den Kreis Calw, Saskia Esken, nun vehement.

Reform stelle die Finanzierung der Notfallzentren sicher

„Der Appell verhallte keinesfalls unerhört. Vielmehr packen die Bundesregierung und der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an“, unterstreicht Esken in einer Stellungnahme am Mittwoch. „Heute (am Mittwoch, Anm. d. Red.) wird im Bundestag über ein Gesetz beraten, das Krankenhäuser verpflichtet, Notfallambulanzen zu unterhalten.“

Die Reform stelle die Finanzierung der Notfallzentren sicher und verbessere die Versorgung auch in ländlichen Regionen.

„Lucha könnte die Pläne stoppen“

Dass die Notfallpraxen in Baden-Württemberg dennoch in Gefahr seien, habe andere Gründe. „Während andere Bundesländer handeln, bleibt der Sozialminister Manne Lucha (Grüne, Anm. d. Red) tatenlos. Er könnte die Pläne der kassenärztlichen Vereinigung stoppen, bis die Maßnahmen der Bundesregierung greifen. Aber er tut es nicht“, erklärt die SPD-Co-Bundesvorsitzende.

Und: „Mit den Reformen könnte zum Beispiel auch das Notfallzentrum in Calw gesichert werden.“

In der Kombination Krankenhausreform, Notfallreform und Rettungsdienstreform „verändern wir das gesamte System und würden auch in ländlichen Regionen eine Notfallversorgung sicherstellen“, bekräftigt Esken abschließend.

Auch Peter Hauk, CDU-Minister für den ländlichen Raum, hatte sich dieser Tage bereits deutlich gegen Schließungen von Notfallpraxen gestellt und Lucha zum Einschreiten aufgefordert. Dieser solle die Aufsicht über die KVBW wahrnehmen und diese dazu anhalten, die Standorte aufrechtzuerhalten.

Eine Sprecherin des Sozialministerium hatte unterdessen erklärt, es würden wenig Handlungsmöglichkeiten bestehen. Denn: „Es gibt keine näheren gesetzlichen Vorgaben, wie der Bereitschaftsdienst zu organisieren ist“ – auch nicht hinsichtlich konkreter Hilfsfristen oder zur Erreichbarkeit der Bereitschaftspraxen.