Jetzt wird es ernst für die Gemeindeverwaltung. Bereits 2018 und 2023 wurden bei Begehungen durch das Landratsamt Mängel festgestellt, die bis heute nicht behoben sind.
Jetzt muss die Verwaltung endlich tätig werden. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde der Planer für die notwendigen Maßnahmen bestimmt. Im Brandschutz gibt es keinen Bestandsschutz, informierte Bauamtsleiter Markus Speitelsbach das Gremium. Alle vier Jahre macht das Landratsamt gezielte Begehungen in öffentlichen Gebäuden und bewertet, ob die aktuell gültigen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt sind.