Unter anderem Smartphones, auf denen sich kinderpornografisches Material befinden soll, wurden bei den Durchsuchungen sichergestellt. Foto: Weigel/Symbolbild

Gegen 14 Männer zwischen 20 und 62 Jahren, darunter auch Ortenauer, besteht der Verdacht, kinder- oder jugendpornografisches Material zu besitzen und zu verbreiten. Ermittler des Polizeipräsidiums Offenburg haben ihre Wohnungen durchsucht und dabei 75 Speichermedien sichergestellt.

 
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Wie die Polizei am Freitagvormittag mitteilte, stammen die 14 Beschuldigten aus dem Ortenaukreis, dem Landkreis Rastatt und dem Stadtkreis Baden-Baden. Eine Vernetzung dieser Verdächtigen untereinander konnte nach jetzigem Ermittlungsstand nicht festgestellt werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Mittwoch wurden alle Beschuldigten auf freien Fuß entlassen.

Bei den einzelnen Durchsuchungen, so die Polizei weiter, konnten insgesamt 75 elektronische Speichermedien sichergestellt werden. Neben Smartphones, Laptops und Computern befand sich darunter eine Vielzahl von Speicherplatten, auf denen mehrere Terabyte Daten gespeichert seien.

Beschuldigten drohen empfindliche Strafen

Die Auswertung dieser Daten werde einige Monate in Anspruch nehmen, da nun möglicherweise sehr große Datenmengen nach strafbarem Inhalt gesichtet und bewertet werden müssen.

Den Beschuldigten, denen der Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografische Inhalte vorgeworfen wird, drohen empfindliche Strafen, weil der bloße Besitz von Kinderpornografie bereits ein Verbrechen darstellt.

Polizei gibt Hinweise

In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Hinweise:

Jeder der Kinder- und Jugendpornografie besitzt oder verbreitet, unterstützt die Täter und ignoriert das Leid der Opfer.

Wer strafbare Inhalte auf seinem Handy oder Speichermedien hat, besitzt sie im rechtlichen Sinne, egal ob der Empfänger die Dateien haben wollte oder nicht.

Netzanbieter sind in der Regel verpflichtet, relevante Sachverhalte der Polizei zu melden. Neben mehrjährigen Haftstrafen drohen den Beschuldigten der Einzug ihrer Smartphones beziehungsweise deren Speichermedien.

Dem Erhalt von Material widersprechen

Daher raten die Ermittler, dem Erhalt der Bilder oder Videos zu widersprechen und die strafbaren Dateien zu löschen. Von diesem Widerspruch sollte man einen Screenshot fertigen um somit den nicht vorhandenen Besitzwillen zu dokumentieren.

Zudem wird geraten, den Verbreiter solcher Daten auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und gegebenenfalls aus der entsprechenden Chatgruppe auszutreten. Die Polizei bietet unter Telefon 07222/76 14 00, 0781/21 10 40 und 0781/21 10 41 Präventionsangebote an.