Auf dem linken Bogen des Dachs fehlen zwei der drei runden Steine zur Verzierung: So wie auf der linken Seite müsste auch rechts ein Stein sein, genauso wie in der Mitte auf dem höchsten Punkt. Foto: Begemann

In Rottenburg tobt ein Meinungskampf um den Schlachthof. Jetzt wirft die Bürgerinitiative der Stadt vor, das denkmalgeschützte Gebäude jahrzehntelang vernachlässigt zu haben. Die Verwaltung hält mit Argumenten dagegen.

Rottenburg - Die Bürgerinitiative für den Erhalt des Rottenburger Schlachthofs kämpft. Am 22. Januar dürfen alle Bürger abstimmen, ob sie weiterhin einen Schlachthof in Rottenburg wollen, oder ob die Einrichtung geschlossen werden soll und die Stadt sich stattdessen finanziell am Schlachthof in Gärtringen beteiligt. Beide Seiten, Stadt und Gemeinderäte, sowie die BI für den Erhalt des Schlachthofs, hatten sich zuletzt am Wochenende bemüht, auf der Straße mit Bürgern ins Gespräch zu kommen. Jetzt richtet sich Gregor Schmid im Namen der Bürgerinitiative mit einem Schreiben an unsere Redaktion. Er wirft der Stadt als Eigentümerin des Schlachthof-Gebäudes jahrzehntelange Versäumnisse vor. Auch die Pachtverträge sollen so gestaltet gewesen sein, dass große Investitionen verhindert worden seien.

 

Fassade nicht mehr intakt

Schmid schreibt: "Die Stadt unterhält keinen Schlachthof sondern ist nur Vermieterin der Liegenschaft. Jeder Mieter und jeder Pächter darf erwarten, dass der Vermieter die Mietsache instand hält. Wenn er dies jahrzehntelang nicht tut, dann kann er die Versäumnisse nicht auf einmal dem Mieter auflasten. Die Sanierung hätte schon bei den früheren Pächtern erfolgen müssen – wobei unser OB der Auffassung ist, über den Vorschriften zum Denkmalschutz zu stehen." Inzwischen sei sogar die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt. "Darum sehen wir heute die Netze an der Fassade. Da ist ein Stück einer Steinkugel runtergefallen."

Vor Ort fällt bei einem Blick auf das Gebäude auf, dass sogar mehrere der Steinkugeln, die das Dach des 118 Jahre alten Backsteingebäudes verzierten, verschwunden sind. Große Netze sichern die Außenmauer an mehreren Stellen der Gebäudefront.

Mietvertrag regelt Pflichten

Wir haben die Stadtverwaltung gefragt, wie sie den Sachverhalt sieht. Pressesprecherin Birgit Reinke sagt: "Wir fangen mal hinten an: Die Verkehrssicherheit ist gegeben. Das Netz an der Fassade ist angebracht, um eben genau diese zu bewahren." Zu den Vorwürfen bezüglich der Eigentümerpflichten sagt sie: "Der Mietvertrag regelt die jeweiligen Pflichten. Die Stadt ist danach nur für Dach und die Außenfassade zuständig, für alles andere der Pächter. Die dringend notwendigen Arbeiten wurden immer erledigt, dazu gehören auch die Sicherungsmaßnahmen."

Schlachthof sollte "Treffpunkt BW" werden

Zum Umgang der Stadt mit dem Schlachthof holt Reinke noch etwas weiter aus: "Bereits 2015 hat der Gemeinderat im Zuge der Aufstellung der Satzung für das Sanierungsgebiet ›Bahnhof und östliche Königstraße‹ in dem zu Grunde liegenden Sanierungskonzept beschlossen, den Schlachthof umzunutzen. Dieser Beschluss wurde 2017 mit der Bewerbung zur Landesgartenschau bestätigt; der Schlachthof war als ›Treffpunkt BW‹ vorgesehen. Im Oktober 2018 wurde die Stadt vom Landratsamt Tübingen, Veterinäramt, aufgefordert, den Schlachthof wegen vielfältiger hygienischer und funktionaler Mängel zu schließen. Das Landratsamt war damit einverstanden, dass dies mit dem ablaufenden Mietvertrag im Juni 2021 erfolgen sollte. Danach hat die Diskussion über regionales Schlachten eingesetzt und wurde mit dem Falkenstein-Gutachten aus dem Jahr 2020 dahingehend beantwortet, dass eine den geltenden Vorschriften und Anforderungen entsprechende Sanierung des Schlachthofs an diesem Standort nicht möglich und zulässig sein wird. Dies wurde im September 2022 vom Landratsamt Tübingen der Stadt auf Anfrage bestätigt. Mit dem Beschluss des Gemeinderats vom Mai 2022, dem Schlachthofprojekt Gärtringen beizutreten, war die Diskussion um das regionale Schlachten für Gemeinderat und Verwaltung beendet. Alle Gutachten und der Schriftverkehr sind auf der Webseite der Stadt einzusehen."

Zum Thema Denkmalschutz sagt die Verwaltung: "Selbstverständlich würde das Gebäude auch bei Nachnutzung denkmalgerecht saniert."

Kein langfristiger Pachtvertrag

Ein zweiter Kritikpunkt der Bürgerinitiative sind die Pachtverträge, die die Stadt dem Betreiber des Schlachthofs angeboten hat. Schmid schreibt: "Richtig ist, dass in den Schlachtbetrieb selbst investiert werden muss. Dies hat in der Vergangenheit der Betreiber getan und er wird es auch künftig tun. Voraussetzung für größere Investitionen ist allerdings eine langfristige Planungssicherheit über etwa 15 Jahre. Das macht die Stadt aktuell durch einen einjährigen Pachtvertrag unmöglich. Bisher ging der Betreiber sogar in kostspielige Vorleistung und erfüllte alle neu geänderten Bestimmungen."

Die Stadtverwaltung erklärt dazu: "Die kurzfristige Verlängerung des Pachtvertrags ab 2021 ist dadurch begründet, dass für den Gemeinderat seit 2015 klar war, dass der Schlachtbetrieb an dieser Stelle in jedem Fall aufgegeben wird. Das zwischenzeitlich angedachte Projekt eines Schlachthofneubaus scheiterte am fehlenden Standort und insbesondere daran, dass die Wirtschaftlichkeit des Projektes durch die große (finanzielle) Zurückhaltung bei Landwirten und Metzgern für die angedachte Trägergesellschaft nicht gesichert werden konnte. Fördermittel des Landes und der EU können nämlich nur für ein privates Projekt wie in Gärtringen eingeworben werden."

Pacht würde sich erhöhen

Dass der Pächter in Zukunft einiges an Geld in den Schlachthofs stecken müsse, stellte die Stadtverwaltung bereits in einer zum Bürgerentscheid erschienenen Broschüre klar. Darin heißt es: "Im Falle einer Sanierung des bestehenden Standorts wären Investitionen in Höhe von mehreren Millionen Euro nötig. Steuergeld, das an den Stellen fehlen würde, die das Gemeinwohl aller Bürger sichern. Zusätzlich müsste der zukünftige Betreiber umfassend in moderne Schlachttechnik investieren." Konkret geht die Stadt von mindestens 3,5 Millionen Euro aus, die für eine Sanierung aufgebracht werden müssten. "Die Sanierungskosten müssten auf die zukünftige Pachthöhe umgelegt werden. Dies würde eine monatliche Pacht in Höhe von circa 6000 Euro bedeuten", schreibt die Stadt.