Das letzte Wort zum Rottenburger Schlachthof ist noch nicht gesprochen. Im Oktober, nach der Sommerpause, entscheidet der Gemeinderat, ob ein Bürgerentscheids zum Thema Schlachthof veranstaltet werden soll.
Rottenburg - Linken-Stadtrat Emanuel Peter wollte in der jüngsten Sitzung des Rottenburger Gemeinderates wissen, weshalb die anderen Fraktionen bei ihrer Anfrage zu einem möglichen Erhalt des Schlachthofes Rottenburg am jetzigen Standort in der Tübinger Straße die Linke nicht mit ins Boot geholt hatten. "Zum wiederholten Mal ist die Linke nicht angefragt worden bei einer derart wichtigen Sache", kritisierte Emanuel Peter. Zudem wollte er für die Linke wissen, was mit dem denkmalgeschützten Gebäude passiert, wenn der Schlachthofbetrieb ausziehen sollte. Auch war ihm die Beantwortung der Frage wichtig, was passiert, wenn die Schafe und Ziegen aus der Region nicht mehr im Rottenburger Schlachthof geschlachtet werden dürfen – und die Tierhalter die hohen Transportkosten in einen anderen Schlachthof, etwa nach Gärtringen, nicht tragen können. Insbesondere die Erhaltung und das Freigrasen der Weideflächen sei dann nicht gesichert. "Ziel einer regionalen Lebensmittelproduktion muss sein, auch die betroffenen Landwirte zu sichern", betonte Peter. Was er auch noch wissen wollte war, ob der Schlachthof Gärtringen einen Förderantrag über Geldmittel beim Landratsamt Tübingen gestellt hat.
Bürgerfragestunde zum Schlachthof
Als Stadtrat Peter seine Fragen gestellt hatte, bügelte Oberbürgermeister Stephan Neher die Fragen nieder mit der Begründung, dass man nach der Beantwortung der Anfrage zum Schlachthof aus den anderen Fraktion "nicht in eine Diskussion zum Thema einsteigen" wolle.
In der Bürgerfragestunde war das Schlachthofthema bereits hochgekocht – ein Bürger etwa wollte wissen, ob es zum Rottenburger Schlachthof eine Bauvoranfrage geben wird und ob die Fragestellungen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem sei für ihn als Bürger Rottenburgs wichtig, ob es beim Schlachthof Rottenburg um hygienische Mindestanforderungen geht oder um "Regelanforderungen", vergleichbar etwa einer TÜV-Plakette. OB Stephan Neher erklärte, dass eine emissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sei – für Emissionen wie beispielsweise Abwasser oder Luft. "Das Format der Bauvoranfrage gibt es beim Schlachthof so nicht." Man wolle sich aber mit einem ähnlichen Genehmigungsverfahren schützen. Geprüft werden solle, ob eine Sanierung und Planung genehmigungsfähig sei "oder nicht". Auch müsse klargestellt werden, "ob das Begehren einer Sanierung zulässig ist oder nicht".
Ergebnis entscheidet über weiteres Vorgehen
Das Ergebnis dieses Verfahrens entscheide über das weitere Vorgehen – "wir würden nicht etwas planen wollen, das rechtlich nicht durchsetzbar ist", betonte Neher. Gefragt wurde auch, ob Fragen und Antworten an das Landratsamt und vom Landratsamt öffentlich gemacht werden, so dass der einzelne Bürger das Verfahren verfolgen kann. Neher betonte auch, dass man sich bei einem Schlachthof nicht mit den "Mindestanforderungen" an Tierwohlvorschriften begnügen werde. "Es geht hier um Lebewesen", so Neher.
Entscheidung im Oktober
Bürgermeister Hendrik Bednarz sagte, dass man die Kriterien der VGV Tierwohl umsetzen wolle. Aus der Beantwortung der Anfragen der CDU, der Grünen, der Freien Wähler/Freien Bürger sowie der SPD-Fraktion und der Jungen Aktiven geht hervor, dass eine Sanierung des Schlachthofs in der Tübinger Straße rund 5,7 Millionen Euro kosten würde. Im aktuellen Finanzplan sind für das Jahr 2023 400.000 Euro als Zuschuss für Neubau und Sanierung eines Schlachthofes eingeplant. Darüber hinaus ist die Stadt Rottenburg der Ansicht, dass "der Betrieb eines Schlachthofs nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben zählt". Im Oktober, nach der Sommerpause, entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung eines Bürgerentscheids zum Thema Schlachthof.