Ein 34-Jähriger muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten. (Symbolfoto) Foto: © Firma V –­ stock.adobe.com

Ereignisse bei Party werden vor Gericht verhandelt. 34-Jähriger muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Schiltach - "Es war so ein schöner Tag, bis das geschehen ist" – am zweiten Verhandlungstag am Rottweiler Landgericht konnte Licht ins Dunkel der Ereignisse bei einer Grillparty in Schiltach im Juli 2016 gebracht werden. Ein 34-Jähriger muss sich aktuell wegen versuchten Totschlags verantworten.

Was bis zum Schließen der Beweisaufnahme am Mittwoch nicht geklärt werden konnte, war, warum der heute 34-jährige Angeklagte aus einer Umlandgemeinde von Schramberg zustach. "Auf manche Fragen findet man keine Antwort", fasste die Tante des Angeklagten, die an jenem Tag im Juli Geburtstag gefeiert hatte, den Sachverhalt recht treffend zusammen.

Wie sie schilderte, sei man schon auf dem Weg nach Hause gewesen, als der Stiefvater des Angeklagten in Begleitung eines Bekannten schnurstracks zurück Richtung Grillplatz am Schiltacher Tiefenbach lief – offenbar, um trotz starker Alkoholisierung mit seinem Auto heimzufahren.

Als der Neffe seinen Stiefvater davon abhalten wollte, habe der Bekannte sich umgedreht und etwas wie "Wie redest du mit deinem Vater?" gesagt. "Ich hatte das Gefühl: Jetzt passiert gleich etwas", meinte die 45-Jährige.

Die drei alkoholisierten Männer seien aufeinander losgegangen. Ineinander verkeilt seien sie in einen Graben gestürzt, in dem wohl knöchelhoch Wasser stand. Richtig ernst genommen habe sie das nicht, sagte die Tante aus. "Ich dachte, die werden sich ein bisschen schlagen und dann wieder kommen." Plötzlich habe der Stiefvater geschrien, man habe ihn in den Finger gebissen, und sei aus dem Graben herausgeklettert.

Schemenhaft erkannte die Tante dann, dass der Angeklagte auf ihrem Bekannten saß. "Ich bin hinuntergestiegen, habe meinen Neffen gepackt und weggezogen", schilderte sie.

"Er sagte zu mir: ›Ich sterbe jetzt‹."

Der Bekannte im Graben sei wie weggetreten gewesen. Nur unter Mithilfe des Angeklagten habe man es geschafft, ihn herauszuziehen. "Ich dachte, er hat sich beim Sturz den Kopf gestoßen und ist deshalb benommen", sagte die Tante. Sie habe das Geschehen erst realisiert, als das Opfer seiner Frau zumurmelte, der Neffe habe zugestochen.

"Er sagte zu mir: ›Ich sterbe jetzt‹", erinnerte sich diese im Zeugenstand. Die 48-Jährige hatte im Auto auf ihren Mann gewartet, der den betrunkenen Stiefvater des Angeklagten eigentlich zurück ins Auto bugsieren wollte. Plötzlich habe jemand gesagt, eine Schlägerei sei im Gange.

Als sie ihren Mann gesehen habe, sei sein Gesicht ganz grau gewesen. "Alles war voller Blut. Ich habe versucht, ihn bei Bewusstsein zu halten", erklärte die 48-Jährige vor Gericht. Mittlerweile gehe es ihm wieder einigermaßen gut. Die Angst wegen des Herzinfarktes, den der 51-Jährige wenige Tage nach der Tat erlitten hat, sei aber geblieben.

Trotz der Tat und der schwerwiegenden Folgen habe man keine Anzeige machen wollen, erklärte die Frau des Opfers. Schließlich sei der Angeklagte mehrfacher Vater.

Die Folgen der Tat seien auch jetzt noch, fast drei Jahre danach, in der Familie spürbar, meinte die 45-jährige Tante. "Das war ein Schock für uns und eine sehr schwere Zeit." In der Familie spreche man nicht über das, was bei jener Grillparty geschah. "Mein Vater will das alles vergessen", meinte der Sohn des Opfers bei seiner Aussage.

Wieso es plötzlich so eskalierte und der 34-Jährige zustach? Das vermochte niemand zu sagen. Anzeichen für einen brodelnden Konflikt habe es den ganzen Tag über nicht gegeben, waren sich alle Partygäste einig.

Zur Tante hatte der Angeklagte gesagt, er habe wegen des Wassers im Graben keine Luft bekommen und um sein Leben gekämpft. Das Industriemesser, offenbar ein Überbleibsel der Arbeitsstelle, von der er Stunden zuvor direkt zur Party gekommen war, habe in seiner Jacke gesteckt.

Die Wunden, die er dem Opfer damit zufügte, waren laut der Ärzte und der Rechtsmedizinerin hochgradig lebensgefährlich. Das Messer sei bis in die Brusthöhle gedrungen, so dass diese sich mit gut 1,5 Litern Blut gefüllt und die Lunge verdrängt habe.

Angeklagter ist nur vermindert schuldfähig

Zudem sei in Folge des Sturzes eine Schwellung im Hirn entstanden. "Ohne Behandlung hätten die Verletzungen zum Tod geführt", meinte die Rechtsmedizinerin. Der 51-Jährige sei in der Folge noch fünfmal operiert worden. Der Herzinfarkt, der sich später ereignet hatte, hänge aber nicht unbedingt mit der Tat zusammen.

Der psychiatrische Gutachter berichtete von einem gesteigerten Alkoholkonsum des Angeklagten, der eine latente Aggressionsbereitschaft bedinge. Mit rund 2,6 Promille im Blut sei er bei der Tat erheblich in seiner Steuerungs- und Einschätzungsfähigkeit eingeschränkt gewesen und daher vermindert schuldfähig.

Um diesen Risikofaktor künftig auszuschalten, halte er eine ambulante Suchtreha von mindestens sechs Monaten für nötig, so der Gutachter.

Das Motiv sei indes nicht eruierbar. Der Angeklagte habe ihm geschildert, dass er Wasser im Gesicht gespürt habe und in Panik geraten sei. Mit dem Messerstich Richtung Brust habe er bewirken wollen, dass der andere von ihm ablasse.

Das Argument der Notwehr ließ die Staatsanwältin, wie sie in ihrem Schlussvortrag nach Schließung der Beweisaufnahme ausführte, nicht gelten. Das Wasser im Graben sei dafür nicht tief genug gewesen. Zudem sei der Angeklagte mit großer Brutalität vorgegangen, habe bewusst auf den Oberkörper des Opfers gezielt und die beinahe tödlichen Verletzungen billigend in Kauf genommen. Unter den Folgen leide der 51-Jährige immer noch. Die Messerstiche seien nicht gerechtfertigt gewesen.

Folglich habe er sich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Von einem Tötungsversuch sei er jedoch zurückgetreten, obwohl es ihm ein Leichtes gewesen wäre. Strafmildernd zu betrachten sei sein stabiles Umfeld, dass er eine Therapie mache und keine Vorstrafen habe. Die Staatsanwältin plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.

Der Prozess am Rottweiler Landgericht wird am Freitag um 9 Uhr fortgesetzt.