Kommunales: Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der Entschädigung

Schiltach (msu). Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die Erhöhung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen.

Wie Bürgermeister Thomas Haas einführte, sei die Satzung letztmals 2008 angepasst worden. Der Vergleich mit Gemeinden in der Umgebung habe gezeigt, dass die Stadt bei der Höhe der Entschädigung teilweise unter dem Durchschnitt liege. Da unter die Entschädigung auch die Teilnahme der Gemeinde- und Ortschaftsräte an Sitzungen fällt, "muss der ›alte‹ Gemeinderat das noch beschließen", meinte Haas mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen im Mai.

Die Verwaltung schlug vor, das Sitzungsgeld von 25 auf 40 Euro zu erhöhen. Der jährliche Grundbetrag von 150 Euro für Gemeinde-, 90 Euro für Ortschaftsräte und 180 Euro für Bürger, die in beiden Gremien tätig sind, soll gleich bleiben.

Die Entschädigung für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten wie etwa Wahlhelfer oder die Stellvertretung des Bürgermeisters soll ebenfalls erhöht werden. Für bis zu drei Stunden soll es künftig 25 Euro (bisher 15 Euro) geben, für Einsätze zwischen drei und sechs Stunden 35 Euro (bisher 25 Euro) und bei Tätigkeiten von mehr als sechs Stunden wird der Tageshöchstsatz von 40 auf 60 Euro erhöht.

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.