Einen Stadtbrand wollen die Schiltacher vermeiden – an Silvester ist die Altstadt feuerwerksfreie Zone. Foto: Wegner

Immer mehr halten sich an Verbot. Verstöße werden von der Stadt mit Geldbuße geahndet.

Schiltach - Die Gefahr von Bränden ist zu groß: Deswegen ist es seit 2009 nicht mehr erlaubt, Feuerwerkskörper in der Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen.

In Schiltach ist von diesem Verbot, so teilt die Stadt Schiltach mit, die komplette Altstadt betroffen. Wer dennoch nicht auf sein Silvesterfeuerwerk verzichten möchte, muss deshalb auf die Wohngebiete außerhalb der Altstadt ausweichen. Aber Achtung: Den anfallenden Feuerwerks-Müll und eventuelle leere Flaschen dürfen dann natürlich nicht den dortigen Anwohnern "auf’s Auge gedrückt werden", sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Hintergrund des Feuerwerksverbots ist eine Änderung der Sprengstoffverordnung nach mehreren Bränden in historischen Städten, in deren Folge es untersagt wurde, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen.

Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet wird. Noch viel drastischer dürften die rechtlichen Auswirkungen sein, wenn es durch solch ein unzulässiges Feuerwerk tatsächlich zu einem Gebäudebrand kommen sollte. Der Verursacher kann sich unangenehmer Haftungsfragen sicher sein.

Die Stadtverwaltung Schiltach bittet daher wegen der anstehenden Silvesternacht dringend um strikte Einhaltung des Feuerwerksverbots in der Altstadt.

"Nicht alle, aber immer mehr haben sich bislang auch daran gehalten", sagt dazu Bürgermeister Thomas Haas. Immer wieder fanden Anwohner der Altstadt nämlich auch Reste von Feuerwerksraketen in ihren Gärten oder auf Dächern wieder. Ob diese allerdings aus der Altstadt stammten oder beispielsweise vom Schlossberg aus abgefeuert wurden und so weit flogen, konnte im Nachhinein nicht festgestellt werden.

Im Zusammenhang mit dem Feuerwerk erinnert die Stadt Schiltach auch daran, dass Personen unter 18 Jahren grundsätzlich jeglicher Umgang mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern untersagt ist.