Justiz: Amtsgerichtsdirektor Heuer: "Das Schlimmste, was ich je habe anschauen müssen"

"Es gibt Bereiche, in die man sich besser hineinversetzen kann", sagte Richter Wolfgang Heuer in der Urteilsbegründung zu einem Schiltacher, der kinderpornografische Dateien geladen und zur Verfügung gestellt hatte – und nannte explizit Mörder und Schläger.

Schiltach. " Es ist unfassbar, was Menschen ihren Kindern antun können", war der Richter über die Tat des Mittfünfzigers entsetzt. Er hatte – und dies war zuletzt angeklagt – eine Videodatei heruntergeladen und über eine Tauschbörse zum weiteren Verbreiten bereitgestellt, auf der ein Mädchen im Alter zwischen zwölf und 24 Monaten auf unfassbare Weise penetriert und zudem übelst misshandelt wurde.

"Mit der Zeit denkt man, man hat alles gesehen, aber das war das Schlimmste, was ich je habe anschauen müssen. Nicht nur der Missbrauch, auch die Qual, das war extrem sadistisch, dass man das Gefühl hat, es würde nichts ausmachen, wenn es stirbt", beurteilte Amtsgerichtsdirektor Heuer den Inhalt des Videos.

Ein Jahr und ein Monat Gefängnis auf Bewährung lautete schließlich das Urteil des Amtsgerichts Oberndorf, gemildert um zwei Monate, weil sich das Verfahren bereits zu lange hingezogen hatte: Die Kriminalpolizei hatte nicht genügend Kapazitäten, den Fall zeitnah zu bearbeiten.

Da der medizinische Gutachter nicht davon ausging, dass der Angeklagte seine möglichen Fantasien in reelle Gewalt umsetzen würde, rang sich Heuer zu der Bewährungsstrafe durch, zudem räumte er ein, dass der Angeklagte "die Handlung nicht selbst vorgenommen", also den Film nicht selbst gedreht habe, sondern "nur" auf den Computer geladen und zur Verteilung bereitgestellt habe.

Er habe sich überlegt, "wie kann ein Mensch so tief fallen, dass man sich daran ergötzt", so Heuer weiter. Er habe aber keine richtige Lösung gefunden, außer dass durch den Umstand, dass der Schiltacher mit seiner früheren Frau keine Kinder habe bekommen können, in der Tiefe der Psyche ein abgrundtiefer Hass gegen Kinder entstanden sei. Aus diesem Grund übernahm der Richter die Empfehlung des medizinischen und psychologischen Gutachters, dem Angeklagten als Bewährungsauflage zu einer entsprechenden Behandlung zu verpflichten.

Dies hatte auch Rechtsanwalt Stefan Aberle, der vom Gericht zum Pflichtverteidiger des Schiltachers bestellt worden war, so gesehen, allerdings für zehn Monate Freiheitsstrafe als angemessen plädiert.

Durch eine Überprüfung durch das Landeskriminalamt war es zur Einleitung der Ermittlungen gegen den Schiltacher, der sich selbst in seiner sexuellen Ausrichtung als "normal" bezeichnete und in der Verhandlung deutlich machte, er könne sich das Herunterladen von mehreren tausend Bildern und zahlreichen Videos mit Kleinkind- Kinder und jugendpornografischem Inhalt nur mit seiner Sammelleidenschaft erklären, gekommen. Bestimmte Dateien könnten, unabhängig von ihrem Namen, über mathematische Berechnungen gefunden werden, schilderte ein Kriminalhauptkommissar aus Freudenstadt die Vorgehensweise. Und bei dem besagten Video, das zum Upload auf dem Rechner des Schiltachers gelegen sei, habe es sich um eine solche Datei gehandelt. Darauf habe man über die IP-Adresse des Rechners den Schiltacher ermittelt, der den 17 Minuten langen Film über die Jahre fünfmal zur Verfügung gestellt habe.

Aufgrund der Tatsache, dass allein das Video strafrechtlich bedeutend war, beschränkte sich die Staatsanwalt in ihrer Anklage nur darauf, nachdem zunächst auch noch der Besitz von rund 5000 kinderpornografischen Bildern und über 800 Videos einen weiteren Anklagepunkt gebildet hatten. Auch auf diesen seien zum Teil extreme Gewaltorgien zu sehen gewesen.

Im Anschluss an die Urteilsbegründung gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er keine Rechtsmittel einlegen werde.