Der Schwerverletzte wurde mit dem Hubschrauber in eine Klinik gebracht. (Symbolbild) Foto: Heidepriem

Ersthelferin beschreibt Situation. Mann wäre nach Unfall im Wald ohne Hilfe verblutet.

Schiltach - Ein Mann liegt hilflos nahe einer Straße im Wald - stark blutend. Mehrere Autos fahren vorbei. Der Verletzte macht auf sich aufmerksam. Dennoch hält 45 Minuten lang niemand an. Diese Szene von einem Samstag in Schiltach schildert Iris S. dem Schwarzwälder Boten. Die 30-Jährige war schließlich diejenige, die dem Verletzten zu Hilfe eilte. Sie blickt auf die Situation zurück:

Es ist ein Samstagmorgen Ende März. Iris S. ist in Schiltach unterwegs, da sie einer Verwandten etwas für ihr Kind vorbeibringen will. Sie fährt mit ihrem Auto von Reichenbach in Richtung Stammelbach. Auf der Strecke entdeckt sie plötzlich einen roten Handschuh. Auf den zweiten Blick macht sie nahe der Fahrbahn einen Mann aus. Er liegt verletzt am Boden. "An der Stelle hätte man den Verletzten nur schwer übersehen können", meint die Helferin.

Die 30-Jährige hält an, steigt aus ihrem Auto aus und nimmt sich dem Verletzten an. Der Mann erzählt ihr, dass er schon länger dort liege. Er sei damit beschäftigt gewesen, sich um Sturmschäden im Wald zu kümmern, als er durch einen Baum am Bein schwer verletzt wurde. Er habe sich noch selbst frei sägen können und sei dann in Richtung der Straße gekrochen. Dort habe er versucht, vorbeifahrende Autofahrer auf sich aufmerksam zu machen. Doch bis auf Iris S. habe niemand angehalten. Mehrere Autofahrer seien vorbeigefahren und hätten den Verletzten übersehen oder ignoriert.

Autos fahren einfach vorbei

Iris S. alarmiert den Rettungsdienst. Sie kümmert sich um den unter Schock stehenden Mann. Doch die 30-Jährige benötigt als Ersthelfer weitere Unterstützung. Sie versucht, andere Autofahrer zum Anhalten zu bewegen. Vergeblich. Drei Autos fahren einfach an den beiden vorbei. Zwei beschleunigen sogar noch extra, so die Schilderung von Iris S. Die Kennzeichen kann sie sich in der stressigen Situation nicht merken - es waren aber wohl alle aus dem Kreis Rottweil, meint sie. 

Nachdem auch in ihrer Anwesenheit niemand anhält, entscheidet sich die Ersthelferin, ihren Schwager und dessen Mutter anzurufen. Die beiden besitzen einen Gasthof in der Nähe. Beide eilen nach dem Anruf zur Hilfe. Unter anderem holen sie die Crew eines Rettungshubschraubers ab und führen sie an die Einsatzstelle.

Dass keiner außer ihr angehalten und geholfen hat, ist für Iris S. nicht nachvollziehbar. Ausreden wie "Ich kann kein Blut sehen" seien für sie unhaltbar, meint Iris S. im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Jeder der Autofahrer hätte wenigstens den Rettungsdienst alarmieren können. Das sei doch das mindeste, ist sie überzeugt.

Ehefrau des Verletzten ist entsetzt

Dass sich der geschilderte Vorfall so zugetragen haben muss, zeigen weitere Erkundigungen des Schwarzwälder Boten. So bestätigt die Frau des Verletzten am Telefon die Vorkommnisse. Sie ergänzt ferner, dass ihr Mann den roten Handschuh gegen ein vorbeifahrendes Auto geworfen habe, um auf sich aufmerksam zu machen. Das habe jedoch nichts genutzt. Der Fahrer sei weitergefahren.

Dieses Verhalten entsetze sie, führt die Betroffene aus. Umso dankbarer sei sie, dass Iris S. schließlich angehalten und ihrem Mann geholfen habe. Hätte die 30-Jährige nicht geholfen, meint sie, wäre ihr verletzter Mann wahrscheinlich verblutet.

Bislang keine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung

Aktenkundig ist das Ganze bislang nur bezüglich des Unfallgeschehens. So wurde dem Schwarzwälder Boten von Seiten der Rettungsleitstelle bestätigt, dass es an dem Tag gegen 10.38 Uhr einen Einsatz gegeben habe. Die Verletzungen des Manns seien so schwer gewesen, dass der Rettungshelikopter Christoph 11 hinzualarmiert worden sei. Die DRF Luftrettung bestätigte darüber hinaus, dass ihre Crew von einem Helfer zur Unfallstelle geführt worden sei.

Eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung wurde laut Polizei bislang nicht eingereicht. Bei dem geschilderten Fall sieht die Staatsanwaltschaft laut Auskunft allerdings einen Anfangsverdacht auf den Straftatbestand.