"Grillen und Chillen" – das ist auch auf dem Freizeitgelände erlaubt, allerdings gelten gewissen Regeln. Foto: Sum

Immer wieder gibt es Probleme auf Gelände "Vor Kuhbach": Laute Musik und frei laufende Hunde.

Schiltach - Das Freizeitgelände "Vor Kuhbach" soll ein Platz zum Spielen, gemütlichen Verweilen und Grillen sein. Immer wieder gibt es jedoch Ärger – etwa wegen zu lauter Musik, Sachbeschädigung oder frei herumlaufender Hunde.

Aufgekommen war das Thema auch in der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch. Axel Rombach erklärte, darauf angesprochen worden zu sein, dass dort "oft Hunde frei laufen gelassen werden". Das sei "ein Ärgernis für Familien". Die Stadtverwaltung wisse um die Probleme, das sei "kein ganz einfaches Thema", bekannte Bürgermeister Thomas Haas. Hauptamtsleiter Michael Grumbach stellte klar: "Auf der Anlage befinden sich eine Liegewiese und ein Spielplatz. Dort dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden – auch nicht an der Leine." Entsprechende Schilder habe der Bauhof kürzlich auf dem Freizeitgelände angebracht. Auf dem Weg und angeleint dürfte mit Hunden aber Gassi gegangen werden, erklärte Grumbach auf Nachfrage von Sabine Bösel.

Nicht nur mit Vierbeinern indes gibt es auf der Anlage offenbar immer wieder Probleme, wie ein Schreiben der Verwaltung deutlich macht. Zwar sei die öffentliche Nutzung des Geländes "ausdrücklich so gewollt", jedoch würden es "einige unvernünftige Zeitgenossen regelmäßig übertreiben" und stellten damit für Anwohner und die Gartenbesitzer in unmittelbarer Nähe eine starke Belastung dar. "So wird gelegentlich bis spät in die Nacht und mit lauter Musik gefeiert, außerdem werden die angrenzenden Gärten zum Zielobjekt alkoholbedingter Zerstörungswut, was schon zu erheblichen Sachschäden geführt hat", kritisiert die Stadt.

Weiterer Aufreger: Regelmäßig hinterließen die Feiernden Müll aller Art und auch das "Verrichten der ›großen Notdurft‹ in den angrenzenden Gärten" sei bereits vorgekommen. Außerdem werde bisweilen Brennholz aus dem angrenzenden Wald gestohlen, was bei "einigen Grillplatzbenutzern kein Unrechtsbewusstsein hervorzurufen" scheine.

Regeln gelten seit Jahren

Bereits vor einigen Jahren, so erinnert die Verwaltung, habe der Gemeinderat ergänzend zur Polizeiverordnung Regeln für die Nutzung des Geländes aufgestellt. Die Benutzungsordnung ist an mehreren Stellen einsehbar und besagt unter anderem, dass das Gelände nur bis 22 Uhr benutzt und offenes Feuer nur an der vorhandenen Feuerstelle entzündet und unterhalten werden darf. Das Gelände sei "nach der Benutzung wieder in einwandfreien Zustand zu versetzen und sauber zu verlassen", Abfälle müssten mitgenommen werden. Weiterer Punkt: "Andere Besucher und die Anwohner dürfen sich nicht von etwaigen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Musik gestört fühlen."

Beobachtete Verstöße gegen die Benutzungsordnung oder die sonstigen Bestimmungen der örtlichen Polizeiverordnung sollten beim Bürgermeisteramt gemeldet werden, "damit die Verursacher direkt angesprochen und gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen werden können", fordert die Stadtverwaltung auf.

Eine Anmeldung zur Nutzung der Fläche sei aber nach wie vor nicht erforderlich, da die Praxis gezeigt habe, "dass dies relativ schwer zu organisieren ist". "Sollte also schon jemand vor Ort sein, wird um vernünftiges Aufteilen von Gelände und Grillstelle gebeten, was in aller Regel auch problemlos funktioniert", appellieren die Verantwortlichen. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Grillstelle Grumpenwiesle.