Welches Schild gilt? Foto: StN

Beim Stuttgarter-Zeitungs-Lauf sind 160 Autos abgeschleppt worden, womöglich zu Unrecht.

Stuttgart - Der 17. Stuttgarter-Zeitung-Lauf war eine rundum gelungene Sportveranstaltung. Rund 18.000 Laufbegeisterte ließen am vergangenen Wochenende die Socken auf von Autos freigeräumten Straßen qualmen. Polizei und Ordnungsamt hatten circa 160 Fahrzeuge abschleppen lassen, die trotz 300 aufgestellter Halteverbotsschilder an der Laufstrecke geparkt waren. Einigen Juristen zufolge war die Abschleppaktion allerdings rechtswidrig.

Anders als in den Jahren zuvor seien die normalen, stationären Verkehrszeichen nicht zugeklebt oder anderweitig unkenntlich gemacht worden. Das sei aber zwingend notwendig, sagen die Anwälte. Wenn nämlich ein mobiles Halteverbotsschild neben einem Verkehrszeichen stehe, das das Parken erlaube, würden sich die beiden Schilder gegenseitig aufheben. Das sei so im Paragraf 43 des Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg festgelegt.

Verkehrsrechtsjuristen reiben sich die Hände

Dort heißt es, dass sich zwei widersprechende Verwaltungsakte gegenseitig aufheben. Danach kann ein aufgestelltes Verkehrszeichen rechtswidrig sein - und damit nichtig. Wenn nun das mobile Halteverbotsschild nichtig ist, hätte nicht abgeschleppt werden dürfen. Das gelte natürlich auch für die ungezählten Strafzettel, die im Zuge des Stuttgart-Laufs verteilt worden sind. Verkehrsrechtsjuristen reiben sich jedenfalls die Hände.

Bei der Stadt bricht deshalb keine Unruhe aus. Im Prinzip sei das richtig, heißt es aus dem Ordnungsamt. Aber eben nur im Prinzip. Denn die mobilen Halteverbotsschilder seien mit klaren Zeitvorgaben ausgestattet gewesen. Jede verkehrsrechtliche Anordnung müsse für den Verkehrsteilnehmer klar definiert sei. Und dies sei beim Stuttgarter-Zeitung-Lauf so gewesen, so ein Sprecher des Ordnungsamts. Dass die Festbeschilderung angeblich unkenntlich gemacht werden müsse, sei im Amt nicht bekannt. Also keine Hoffnung für die Leute, die ihre abgeschleppten Autos für rund 200 Euro auslösen mussten? Darüber werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.