Ab dem neuen Kindergartenjahr 2020/21 ist im Kindergarten St. Luitgard durch die Änderungen Platz für insgesamt 74 Kinder.Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Änderungen bei den Gruppen des Kindergartens St. Luitgard / Auf Beiträge im April wird verzichtet

Im Kindergarten St. Luitgard wird die Betriebserlaubnis geändert, um den steigenden Bedarf für Kinder unter drei Jahren zu decken. Für den April werden keine Elternbeiträge abgebucht. Beides hat der Gemeinderat am Mittwoch beschlossen.

Schenkenzell. Nach Auskunft von Bürgermeister Bernd Heinzelmann in der Sitzung des Gemeinderats wird die Einrichtung am Äckerhofweg derzeit mit vier verschiedenen Gruppen betrieben. Mit dieser Einteilung können bis zu 70 Kinder über drei Jahre (Ü3) und maximal zehn Kinder unter drei Jahre (U3) betreut werden.

Würden jedoch in den altersgemischten Gruppen U3-Kinder aufgenommen, reduziere sich automatisch die maximale Aufnahmezahl in der Gruppe um ein Kind, da der Betreuungsbedarf eines U3-Kindes zwei Plätze beanspruche. Mit der bisherigen Praxis sei die Aufnahme in altersgemischten Gruppen auf höchstens fünf U3-Kinder begrenzt. Dadurch liege die maximale Aufnahmekapazität des Kindergartens bei 70 Kindern, wenn alle U3-Plätze ausgereizt seien.

"Im Sommer werden nur zwölf Kinder in die Schule wechseln. Da die Nachfrage nach Krippenplätzen für die Betreuung von U3-Kindern weiterhin steigt, vor allem durch Zuzüge im Baugebiet Oberdorf-West, müssen wir reagieren", machte der Bürgermeister deutlich. Die Kirchengemeinde als Träger habe dem Kindergartenkuratorium vorgeschlagen, eine bisherige Regelgruppe mit Ü3-Kindern in eine altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt umzuwandeln. Außerdem soll eine bestehende altersgemischte Ganztagesgruppe für Kinder von zwei Jahren bis Schuleintritt in eine alters- und zeitgemischte Ganztagesgruppe mit VÖ umgeändert werden.

Mit diesen Änderungen sei es möglich, 64 Ü3-Kinder und zehn U3-Kinder, also insgesamt 74 Kinder, aufzunehmen. Hierfür brauche es eine entsprechende Betriebserlaubnis, die der Kommunalverband bereits zugesagt habe und die ab dem neuen Kindergartenjahr 2020/21 ab September beginne.

Gesetzlich zu leisten

Sofern in den altersgemischten Gruppen Plätze für U3-Kinder gebraucht würden, reduziere sich die Gesamtzahl der zu betreuenden Kinder auf 59, davon 25 U3- und 34 Ü3-Kinder. Die Umwandlung von zwei Gruppen erfordere bei gleichbleibenden Öffnungszeiten eine Erhöhung des Personals um eine 0,5-Stelle. Dadurch entstünden Mehrkosten in Höhe von jährlich circa 27 500 Euro, rechnete Heinzelmann aus.

Angesichts der wachsenden Nachfrage nach U3-Plätzen bleibe der Kommune keine andere Möglichkeit, als den Vorschlag des Kuratoriums so umzusetzen. Auch weil die Betreuung gesetzlich zu leisten sei.  "Was mich stört, ist, dass gleich mit dem Rechtsanwalt gedroht wird, wenn man keine verbindliche Zusage machen kann. Kleinkinder benötigen nun mal eine bestimmte Eingewöhnungszeit in der Einrichtung, die Personal bindet. Es können auch nicht zehn Kinder ab einem Jahr gleichzeitig aufgenommen werden. Da muss man sich auch mal ein bis zwei Monate gedulden können", rügte der Bürgermeister.

Einstimmig befürworteten die Räte die vorgeschlagene Nutzungsänderung der Angebotsformen sowie auf die Abbuchung von Elternbeiträgen für den Monat April aufgrund der Corona-Krise zu verzichten. Dadurch entgehen Einnahmen von rund 6200 Euro. Sollte der Kindergarten bis weit in den Mai hinein geschlossen bleiben, soll über die Gebühren erneut beraten werden. Laut Bürgermeister erhält die Kommune vom Land eine Soforthilfe in Höhe von 9712 Euro.

Zufrieden nahm das Ratsgremium die Abrechnung der Betriebskosten des Kindergartens für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis. Trotz leicht erhöhter Sachkosten reduzierte sich der von der bürgerlichen Gemeinde zu tragende Abmangel um knapp 47 000 Euro auf 210 000 Euro. Dies entspricht 37,7 Prozent der Gesamtkosten. Grund war, dass das Land höhere Zuschüsse aus dem Finanzausgleich bezahlt hat. Der Anteil der katholischen Kirchengemeinde beträgt 38 000 Euro (6,8 Prozent). An Elternbeiträgen wurden 71 400 Euro eingenommen, die 12,8 Prozent abdeckten. Mit knapp 460 000 Euro (82,5 Prozent) machten die Personalkosten den Löwenanteil an den Ausgaben aus. Gestiegen sind die Gesamtausgaben pro Kind, die 9775 Euro betrugen. 2017 lagen diese Kosten noch bei 9000 Euro.