Auch die Abgabe des Schlamms an die Kläranlage des Abwasserzweckverbands kostet Geld. Foto: Sum Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Rat spricht sich für Gebührenerhöhung bei Hauskläranlagen und geschlossenen Gruben aus

Eine satte Erhöhung der Gebühren für die Entsorgung von Schlamm aus Hauskläranlagen und geschlossenen Gruben im Außenbereich hat der Gemeinderat am Mittwoch beschlossen – auch, weil die letzte Steigerung viele Jahre zurückliegt.

Schenkenzell. Einmal innerhalb von zwei Jahren würden die hauseigenen Abwasser der im Außenbereich gelegenen und nicht an die Abwasserentsorgung angeschlossenen Anwesen abgefahren, erläuterte Bürgermeister Bernd Heinzelmann.

Bislang würden bei geschlossenen Gruben 12,70 Euro pro Kubikmeter für die Entsorgung fällig, bei Kleinkläranlagen 18,90 Euro – und das seit der Euroumstellung 2001. Die letzte Erhöhung liege sogar noch länger zurück. Preisanpassungen und Erhöhungen der Anfahrtskosten des Abfuhrunternehmens hätten die Kosten für die Entsorgung in den vergangenen 18 Jahren entsprechend steigen lassen. "Es ist für die Verwaltung nun höchste Zeit, die Gebühren neu zu berechnen und zeitgemäß anzupassen", sagte Heinzelmann.

Die Gebühren berechnete die Verwaltung auf Grundlage der Jahre 2015 bis 2018. Die abgefahrene Abwassermenge lag im Durchschnitt bei 250,8 Kubikmetern – auf geschlossene Gruben entfielen 74,9, auf Kleinkläranlagen 175,9 Kubikmeter. Verwaltungskosten, Anfahrtspauschale und Leerungsentgeld der Fremdfirma sowie Klärgebühr für die Entsorgung durch den Abwasserzweckverband summierten sich insgesamt auf durchschnittlich 7416 Euro im Jahr.

Um eine 100-prozentige Kostendeckung zu erhalten, müssten die Gebühren bei Gruben auf knapp 27,70 Euro und bei Kleinkläranlagen auf gut 30 Euro erhöht werden, rechnete Heinzelmann vor. Um die Steigerung nicht ganz so drastisch ausfallen zu lassen, schlug die Verwaltung vor, für Gruben künftig 23 Euro und für Kleinkläranlagen 26 Euro zu berechnen. Das entspreche einem Kostendeckungsgrad von 83 beziehungsweise 86 Prozent.

Betrag soll künftig alle zwei Jahre auf den Prüfstand kommen

Außerdem sollen die Gebühren künftig alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls erneut angepasst werden, sodass diese "nicht so weh tut wie jetzt". Bereits vor einigen Jahren sei bei der Verwaltung eine Anpassung geplant gewesen – warum diese damals nicht auf den Tisch kam, konnte Heinzelmann "ehrlicherweise nicht mehr sagen".

"Dadurch, dass die Gebühren für das normale Abwasser immer gestiegen sind", seien die jetzt von der Erhöhung Betroffenen "eigentlich noch gut weggekommen", meinte Willi Intraschak. Daher bewege sich der Vorschlag der Verwaltung "an der untersten Grenze", so seine Meinung. Werner Kaufmann sah das genauso und sprach sogar von der "alleruntersten Grenze". Er bat die Verwaltung außerdem, nachzuforschen, ob es noch andere Satzungen gebe, die nicht auf dem Plan gewesen seien, um solche massiven Erhöhungen möglichst zu vermeiden, das sei "immer ungut".

Einstimmig beschloss das Gremium die nötige Satzungsänderung mit der Anpassung der Gebühren. Sie tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.